Bußgeldbescheid

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.250 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von hertzkasper.

  • Schön, dass immer alle sachlich bleiben.


    Nuja, da mein persönliches Statement erwünscht ist:


    Der Herr Joswig ist (meiner Meinung nach) ein bissl verwirrt. Er lebt in seiner eigenen Welt mit eigenem Reichskanzler usw...
    Ihr müsst nämlich wissen, dass es das dt. Reich nach alter Ordnung in der Antarkis noch gibt "Und auf die planmäßige Befreiung des Mutterlandes von allen "Besatzern", von der US Army über die Zuwanderungs-Partisanen bis zur Judenmafia! " (Zitat: Joswig) gerüstet ist :rolleyes:


    Das was er wg dem Bußgelbescheid gemacht hat, ist quasie ein alter Hut. So alt wie die DDR und BRD selber. Die rechtlichen Stellungen der DDR/BRD/Besatzern usw, da gibt es unzählige Bücher Theorien, Rechtsstreite...
    er spricht das Völkerrecht an, hat aber keine Ahnung davon. Er bestreitet die Kapitulation Deutschlands genauso wie die Völkerrechtssubjektivität der BRD, auch das Grundgesetz gilt nicht für ihn :rolleyes:


    Die Thematik der Rechtsstellungen, wann/ob und wie weit und wann von wem in welchem Maß die BRD/DDR anerkannte/souveräne (im rechtlichen und völkerrechtlichen Sinne) Staaten sind ist undankbar umfangreich und teilweise ungeklärt bzw Strittig. Es gibt immer verschiedene Theorien, Literaturmeinungen, Rechtsprechunngen, lehrende Meinungen usw, die abzuwägen sind und aus denen bestenfalls eine gesunde Mischung an verschiedenen Theorien eine halbwegs befriedigende Lösung bieten.
    Deutschlands Rechtslage ist ohne Präjudiz und kann nicht mit einer juristischen Musterlösung erschlossen werden.
    Man kann Jahre damit verbringen, sämtliche Werke, die sich damit befassen zu studieren und abzuwägen; ein eindeutiges Ergebnis bringt das nicht.
    Ich kann euch versichern, dass es eine BRD gibt, dass die DDR das GG angenommen hat und es auch für die ehem. DDR gilt; ebenso wie das Berlin, welches immer eine Sonderstellung einnahm.


    Sein Verfahren wurde nach § 47(2) Owig eingestellt; bei Bußgeldern unter 100€, kann der Richter solch ein Verfahren einfach einstellen, was auch getan wurde.
    Die Verhältnismäßigkeit dem nachzugehen, war einfach nicht gegeben.
    Wenn er des Mordes o.ä. angeklagt ist, kommt er mit der Nummer "Das GG gilt für mich nicht, die BRD gibt´s auch nicht" nicht durch.


    Wenn noch konkrete Fragen sind, kann ich versuchen diese zu erschließen, aber alles in allem sprenge das den Rahmen.


    EDIT:
    Wenn jemand einen Prof. im Bekannten-/Verwandtenbereich hat, der auf dem Gebiet der Staatslehre forscht, kann er sich mit dem mal unterhalten...

    • Offizieller Beitrag

    @ Roadie


    Das sehe ich ohne Gesetzestextewälzen von gesundem Menschenverstand her genauso.


    Somit könnte jetzt jeder, der so einen Bußgeldbescheid unter 100€ erhält diesen Faxen da abziehen und womöglich sogar noch damit durchkommen!???


    Armes Deutschland! :rolleyes: :( :kotz:

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  • Zitat

    Original von Busfred
    Armes Deutschland! :rolleyes: :( :kotz:


    aber dafür reichere bürger, weil die ja nun keine bußgelder mehr zahlen müssen und das wiederum kurbelt die wirtschaft an. der dadurch entstehende großkonzern regiert dann dieses (unser) tolles land und kauft bei bedarf gesetzestexte aus dem ausland zu, um die dann mittlerweile privatisierten gefängnisse zu ordentlichem füllstand zu verhelfen. die inhaftierten werden dann mittels gehirnwäsche und aufbaupräparaten zu kampfmaschinen "programmiert", die dann in einem 4. weltkrieg frankreich überrennen, wie damals.....