Hi, ich habe noch ein altes Gutachten für den Green-Twister !!! In diesem Gutachten steht nichts von einer Serien-Auspuffanlage wie in den neuen Gutachten, das schon mal beim TüV Probleme macht. Es ist laut § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO, nicht wie das neue § 21 oder so. Mit diesen Gutachten hatte ich vor einem Jahr keine Probleme beim TüV meinen Twister eintragen zu lassen. Also, wer will dem kann ich es gerne per E-Mail schicken. Es hat 5 Blätter. Also, wer es haben möchte kann sich gerne melden !!!
§19 Abs 3 Nr.4 StVZO für Green-Twister.
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- [Gutachten]
- Döner Man