§19 Abs 3 Nr.4 StVZO für Green-Twister.

  • Hi,


    ich habe noch ein altes Gutachten für den Green-Twister !!!


    In diesem Gutachten steht nichts von einer Serien-Auspuffanlage wie in den neuen Gutachten, das schon mal beim TüV Probleme macht.


    Es ist laut § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO, nicht wie das neue § 21 oder so.


    Mit diesen Gutachten hatte ich vor einem Jahr keine Probleme beim TüV meinen Twister eintragen zu lassen.


    Also, wer will dem kann ich es gerne per E-Mail schicken.


    Es hat 5 Blätter.


    Also, wer es haben möchte kann sich gerne melden !!!