Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.990 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von primP10.

  • Mal was Allgemeines (nach einem Anruf von Gernot) bezüglich Zulassung und Genehmigung:



    Einzelgenehmigung von Fahrzeugen


    Servicestelle:
    KFZ-Prüfstelle
    Amt der Oö. Landesregierung
    Abteilung Verkehrstechnik (VT)
    Goethestraße 86
    4021 Linz
    Telefon: (0732) 7720-13575
    Fax: (0732) 7720-13589
    E-Mail: vt.post@ooe.gv.at


    Beratungszeiten:
    Mo, Di, Do 08:00 – 12:00 Uhr
    Mi 08:00 – 11:00 Uhr


    Weitere Servicemöglichkeiten:
    Zusätzlich finden regelmäßig Amtstage in den Bezirken mit der Möglichkeit der Einzelgenehmigung und Überprüfung von Fahrzeugen statt.
    Zeit und Ort jeweils bei den KFZ-Zulassungsstellen in den Bezirken oder beim Amt der Oö. Landesregierung.


    Leistungen:
    - Einzelgenehmigung von Fahrzeugen nach § 31 bis 34 KFG 1967 (Neugenehmigungen, Genehmigungen von Änderungen, Ausnahmegenehmigungen)
    - Bescheinigungen nach § 96 KFG für Kraftfahrzeuge mit 10 km/h Bauartgeschwindigkeit
    - Bewilligung zum Ziehen von nicht zugelassenen Anhängern (§ 104 Abs. 8 KFG 1967)
    - Überprüfung von Fahrzeugen (Besondere Prüfung, wiederkehrende Begutachtung, Mitwirkung bei den Prüfungen an Ort und Stelle)


    Parteienverkehr Linz:
    Mo, Di, Do 07:30 – 12:00 Uhr
    13:00 – 17:00 Uhr
    Mi, Fr 07:30 – 12:00 Uhr


    Anfahrtsweg:
    Autobahnabfahrt Prinz-Eugen-Straße, Richtung Zentrum, gegenüber BP-Tankstelle (Nähe Design-Center)


    In den Außenstellen gelten wegen der unterschiedlichen Anreisezeiten zum Teil abweichende Betriebszeiten, die bei der Terminvergabe berücksichtigt werden.


    Terminvereinbarung für Linz und alle Außenstellen:
    (0732) 7720-13575


    Technische Auskünfte:
    (0732) 7720-13571 oder 7720-13572



    http://www.ooe.gv.at/beratung/verkehr/Reifen_Felgen.pdf


    http://www.ooe.gv.at/beratung/verkehr/PKW_EU.pdf


    http://www.ooe.gv.at/beratung/verkehr/PKW.pdf


    http://www.ooe.gv.at/beratung/verkehr/Fahrwerk_Federn.pdf


    http://www.ooe.gv.at/beratung/verkehr/Fahrwerk.pdf


    http://www.ooe.gv.at/beratung/verkehr/Lenkraeder.pdf


    http://www.ooe.gv.at/beratung/verkehr/Gewinde.pdf

  • Wow echt nett. Super dank dir!


    jetzt stellt sich nur mehr die Frage:
    Tiefer sein oder nicht sein?

  • Danke Michi!!


    Dachte die von der LR machen keine derartigen Abnahmen mehr. Ich war der Meinung die hätten alles an die Zivilingineure abgegeben.


    Kann man da eigentlich unverbindliche Anfragen stellen... oder???


    ;) Rainer

  • Passt schon!



    @ Gernot:
    Was meinst du damit?


    Zitat

    Original von MicraBoy K11 GTR
    jetzt stellt sich nur mehr die Frage:
    Tiefer sein oder nicht sein?



    @ Rainer:
    Am besten ist, du rufst dort an. Ich hoffe für dich, dass du bald durchkommst! Das kann dauern! *g*

  • damit meinte ich,dass ich noch nicht weiß ob ich wieder tiefer lege oder ned!


    Komisch: Heute mit Importeur Nissan geredet. Der hat gesat, dass den Federn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei liegt und ich sie nicht eintragen lassen muß.


    -->heute Tüv Linz angerufen(aufs 1xmal durch WOW!)--> muß typiesier werden, Importeur ist denen wurscht.


    -->Typiesierungstermin gefragt--> Auf Zievielgutachter verwiesen! Uarg!!


    Laut deinen PDF hab ich gelesen, dass ich nur bei Fahrwerken nen Zivi brauche!!



    Das ist jetzt zum :Boom:

  • also du brauchts nur bei fahrewerken eine zivigutachter, sonst reicht die abe. und eigentlich könnte es denen ja auch egal sein, was für dämpfer da rein kommen. ich hab am 27. juni termin.

    ---------------------------------------------------------------------------
    I hob no nie an Tacho zruckdraht, oba scho vü zruckdrahn lossn!

  • Zitat

    Original von msc2000
    also du brauchts nur bei fahrewerken eine zivigutachter, sonst reicht die abe. und eigentlich könnte es denen ja auch egal sein, was für dämpfer da rein kommen. ich hab am 27. juni termin.



    Also, so einfach ist das nicht! Sportdämpfer sind nur dann nicht eintragungspflichtig, wenn sie in Funktion und Abmessung den Orginaldämpfern entsprechen. Sobald man z.B. gekürzte Rebounddämpfer verwendet, muß man diese beim TÜV Österreich vorführen. So jedenfalls bekam ich das voriges Jahr bei der Eintragung erklärt.



    MfG Georg :spring:

  • Worin liegt der Unterschied bezüglich einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und einem Tüv-Zettel(meist blau oder weiß)??

  • In Österreich macht das keinen Unterschied du mußt immer zum TÜV damit. Die einzige ausnahme ist eine EG Genehmigung die aber nur bei Firmen gilt die aus Österreich sind und damit geht das z.B. bei Sebring. Ich habe so eine Auspuffanlage. Die Polizei hat mich aufgehalten und nachgefragt ich habe ihnen meinen wisch gezeigt und die haben nur gefragt was das sein soll.
    Also bin ich dann zu meinen Versicherungsheini gegangen und habe gesagt er soll sich erkundigen warum das in Ö nicht gilt. Im enteffekt habe ich dann eine schriftliche Bestätigung vom Polizeichef aus meiner Region bekommen die besagt das das Gutachten gültig ist und das der betreffende Polizist bei nichtglauben seine Nummer anrufen soll