Kat nachrüßten

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.519 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mattias.

  • ... lohn sich das. Habe jetzt ja einen Cherry 1,5l. Könte ich da den KAT von meinem 1,6 l TwinCam oder wohl eher von einem 1,6l SLX einbauen. Der hätte ja bis auf 0,1 l Hubraum die gleichen Leistungswerte...


    Zahle für den Cherry jetzt 308 EUR Steuer

  • Also die Funktion eines Katalysators ist von der Abgaszusammensetzung abhängig. Diese wird bei Fahrzeugen "neuerer" Bauart von einer Lambdasonde in Verbindung mit einer elektronischen Einspritzung oder eines elektronischen Vergasers geregelt. Mit einem geregelte Katalysator kann 90 - 95% der Abgase umwandeln (NOx reduziert zu Stickstoff, CO oxidiert zu CO², CH wird oxidiert zu CO² und H²O). Mit einem ungeregelten Kat (habe allerdings keine Ahnung ob sowas in irgendeinem KFZ verbaut ist) erreicht man durchschnittlich 50% Umwandlungsrate, da die elektronische Regelung fehlt. Diese verändert das Brennstoff-Luft-Gemisch laufend von fett (mehr Kraftstoff) nach mager (mehr Luft), da die einzelnen Abgasbestandteile nacheinander katalysiert werden. Ob sich der geregelte Kat von der ungeregelten Version unterscheidet kann ich dir leider nicht sagen. Ob du mit dem Nachrüsten eines Kat's (ungeregelt) in eine günstigere Steuerklasse kommst kann ich dir nicht beantworten.


    Viel Glück
    Rainer ;)

  • Das lohn sich vielleicht doch nicht vom Aufwand, und wie heißt es doch
    Power satt - ohne Kat !

  • Nachrüsten geht. Aber ob der Kat zulässig ist bezweifele ich. Ich weis noch aus meiner Lehre als das mit dem nachrüsten los ging das ein Kat vom Tüv eingetragen werden muß und diese Kats ein Gutachten hatten für das nachgerüstete Fahrzeug. Am besten du fragst bei einer Werkstadt oder beim Tüv nach. Ich habe gerade beim Kumpel gefragt und der sagte das du mit einem ungeregeltem kein Steuervorteile mehr gibt. Also bleibt es auch dann bei 308 Euro.