Sorry, aber das ist totaler Quätsch!
Ob jemand gut schätzen kann, hat ja schonmal gar nichts mit Alter und/oder Dienstgrad zu tun.
Es ist in .de nicht zulässig, die Geschwindigkeit rechtskräftig zu schätzen! Ein Kumpel von mir ist Kommissar, der muß es ja wissen! Lasern mit Rauswinken, Foto oder Video ist nötig. Natürlich sollte man keinen Polizeiwagen mit voll Stoff überholen, aber wenn die nicht GENAU die Geschwindigkeit ermitteln können, kann die Justiz auch nicht gerecht bestrafen. (Außer man gefährdet Verkehr oder so.)
In .at war es zumindest mal anders, ich weiß aber nicht, ob es noch immer so ist, deshalb meine Frage.
DAS es mal so war, weiß ich aus der ADAC Motorwelt, die zur Urlaubszeit davor gewarnt haben.