hi,
habe nen "sprung" (fussball groß) in der frontscheibe.
das zahlt klar meine teilkasko.
wie ist das wenn meine frontscheinwerfer auch nen sprung haben?
mein freundlicher meinte, man könne das als ein schaden abrechnen und ich muss somit nur 1mal die selbstbeteidigung 150,- bezahlen.
wie sieht das rechtlich aus? jeder schaden für sich, oder wenns bei der gleichen sache passiert ist auch mehrere zusammen? (z.b. mehrere große steine auf der strasse werden hochgewirbelt und fallen auf meine frontscheinwerfer und frontscheibe?)
danke für eure antworten
gruß andi