Rechtliche Frage zu Scheiben Verspiegeln?!

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.158 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von ByTeCrAcKa.

  • hallo...
    was droht mir als Halter eines Fahrzeuges wenn ich mir alle Scheiben (ausgenommen der Frontscheibe) verspiegeln lasse?
    Mit was für rechtliche Konsequenzen muss ich rechnen: (Punkte, Geldbuße, Mängelschein, etc.) ???


    hinzukommt, dass ich noch in der Probezeit bin.


    Danke für eure Mitteilungen.


    MfG SleepWalker

    Das Glück liegt auf der Straße. Egal auf welcher. Nur das Auto muss das richtige sein, ein Micra eben.


    :D :D :D sleepwalker :D :D :D

  • Moin!


    Also, es gibt einen gewissen Grad, bis zu dem Du die Scheiben legal erspiegeln darfst...25 oder 30 %. Vorne evtl. erst nach Sondergenehmigung, aber ich glaube, vorne ist es komplettabsoluttotalvöllig verboten.
    Bei www.keinefolie.de ist man gerade am Verhandeln, was die Tönung der vorderen Scheiben angeht...


    Wenn Dich die Bullen erwischen, wird - was wohl am meisten weh tut - das Auto erstmal stillgelegt, und zwar noch an Ort und Stelle...glaub ich. Punkte sollte es keine Geben, Geldbuße schon eher. Dein Führerschein könnte in Gefahr sein, will mich aber nicht festlegen.
    Die genauen Konsequenzen (egal ob für Spiegelfolie oder Tönung) würden mcih aber auch interessieren.


    Daß Du nicht durch den TÜV kommst (...Scheiben runter... :flipa: ), sollte klar sein.


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Danke für Eure Beiträge!!!


    MfG SleepWalker

    Das Glück liegt auf der Straße. Egal auf welcher. Nur das Auto muss das richtige sein, ein Micra eben.


    :D :D :D sleepwalker :D :D :D

  • Moin!


    Ich muß mich korrigieren. Gestern hat mir der TÜV-Mensch gesagt, es gibt 3 Punkte für illegale Anbauten. Da fallen dann auch die verspiegelten Scheiben mit rein, oder überhaupt alles, was vorne an den Scheiben pappt.


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...