Prüfen von Schalensitze

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.848 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von P10 Streetracer.

  • hy hätte da mal eine frage, habe mir heute die 3punkt gurte in mein auto montiert, dabei sagte mir jemand das man die prüfen muss. also einzelabnahme..... hatt jemand das schonmal gemacht, besitz jemand irgendwie ein Beiblatt? mfg

  • Wohnst du in der Schweiz?
    Du musst einfach die Originalen Gurten noch drin lassen.
    Die hinteren Sitzplätze gehen dann auch weg.

  • wohne nähe biel, müsste zum prüfen zuerst noch auf Vaufflin... oder so um eine einzelabnahme zu machen, darum frage ich ob jemand schon eine besitzt. Ist mir klar, habe die sitzbank schon ausgerissen.

  • Ich habe auch 3 Punkte Gurten drin mit vollschalentsizen und auf der Mfk hat kein han danach geschreit. 8)
    Ich würd mir die Einzelabnahme sparen

  • Zitat

    Original von klemi
    Ich habe auch 3 Punkte Gurten drin mit vollschalentsizen und auf der Mfk hat kein han danach geschreit. 8)
    Ich würd mir die Einzelabnahme sparen


    dann macht er einfach meine Variante und kann voll auf die Fresse fliegen da jeder Kanton Wieder mal anders ist. :bla:


    Frag doch beim STVA an, somit hast du deine Antwort.
    Denke du hast eventuell schon bei der DTC nachgefragt :mmmm:
    Oder frag mal beim STVA in Fribourg an, da sollte man auch noch gute Chancen haben.


    Es ist ok wenn du auf deine Freunde hörst und auch hier im Board nochmals nachfragst. Nur bitte verlass dich nicht auf diese Antworten, ausser eventuell die von NOS-Cruiser und Yellow, da die in der Autobranche arbeiten.
    Beim Rest ist es das gleiche wie mit deinen Freunden und ich spreche da aus erfahrung.

  • Niemand ist über alles erhaben!


    Hab gedacht dass man einen Sportsitz nur der MFK zeigen muss wenn er nicht verstellbar ist :mmmm: also bei Sitzen bei denen man die Lehne nicht verstellen kann, oder war das nur so in Deutschland?


    Da hab ich mich jetzt echt nie damit befasst!


    Konnte dir denn der Lieferant keine Angaben oder Tips geben?


    Das beste ist immer kurz zur MFK fahren, den sitz im Kofferaum mitnehmen und da einen Experten holen und fragen wie was wo, weshalb, usw. Die Experten sollten eigentlich auch so freundlich sein und dir die Gesetzestexte und Verordnungen mitgeben. Ich wurde auf jedenfall bei einer Bundesstelle darauf achten dass du es schriftlich hast, meiner Erfahrung nach ändern die Tagtäglich Ihre MEinung!

    Es gibt nichts das man nicht kann, es gibt nur die Bequemlichkeit es nicht zu erlernen!

  • Die Sportsitze oder Schalensitze müssen nur in längsrichtung verstellbar sein.

  • Ich habe auch noch etwas in meinen sehr alten, auch teilweise Unbrauchbare Unterlagen gefunden ( hier mal der link einfach unter swiss law ), dass alle Sportsitze meldepfichtig sind wenn sie nicht der VTS entsprechen.
    Jetzt bin ich aber nicht sicher ob das so stimmt, schreibe es aber trotzdem mal als anhaltspunkt
    und was VTS ausgeschrieben heisst
    Verordnung über die technische Anforderung an Strassenfahrzeugen
    hier mal ein link dazu


    dort solltest du sicher etwas finden

  • Ich komme aus dem Kanton Uri. Kannst du die Sitze längs verstellen? und das Originale Grutschloss muss auch noch da sein aber es darf auf keinen fall am Sitz sein.
    Da ist doch noch was, ich kann meine sachen in jedem belibigem Kanton eintragen lassen. Das heisst ich könnte jetzt auch anch Genf fahren um die dinger eintragen zu lassen.
    Ich würde die dinger einbauen und einfach die Originalen gurten benutzen.

  • das wird wohl eventuell nicht gehen
    denke ich mal aber am besten fragst du die Experten beim STVA da wir dir nicht gross weiterhelfen können auch wenn wir es versuchen :bier2: