ZitatAlles anzeigenOriginal von Busfred
Bis 0,30 straffrei .
Ab 0,31 bis 0,5 straffrei wenn man unauffällig (ohne Ausfallerscheinungen) fährt.
Ab 0,51 mit 4 Punkten 1 Monate Fahrverbot und 250 € Bußgeld.
Ab 0,8 noch mehr Fahrverbot.
Ab 1,11 völlig fahruntauglich und Verkehrsstrafanzeige.
Besser und übersichtlicher geht es nicht!!!!
Allerdings fehlt da nur noch eine Kleinigkeit, die oft unterschätzt wird:
Ab 1,6 Promille zählt auch ein Fahrradfahrer als fahruntauglich und macht sich strafbar nach §316 StGB!!!