Kraftfahrzeugsteuer ab 04/2007

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  • Hallo Leute,
    musste meinen Pathi ummelden und habe dann einen
    neuen Bescheid über die Kfz-Steuer erhalten. Dort steht:


    "Die Steuer für Ihr Fahrzeug erhöht sich nach §9a KfzStg ab dem 01.04.07
    um jeweils 1,20€ je angefangene 100 ccm, weil es nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet ist. "


    Der Wagen ist BJ 10/2006 und hat, lt. Zulassungsbescheinigung I,
    die Emissionklasse 0469 und PM5 ab Tag der Erstzulassung.



    Ist das so korrekt?


    Danke


    Thomas

  • Ist nicht korrekt, würde ich sofort Widerspruch einlegen.


    Da Du einen Pathi mit Partikelfilter ab Werk hast, erhälst Du zwar keine Steuerbegünstigung (330,- €) wie diejenigen, die noch einen Pathi mit Euro 3, also zwischen 2005 und Herbst 2006 gekauft und dann z.B. in diesem Jahr nachgerüstet haben, aber die "Strafsteuer" von 1,20 gilt meines Wissens nur für Diesel ohne Partikelfilter.

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

  • Hast Du defininiv einen DPF drunter? Ist 10/2006 das EZ-Datum oder wirklich das Baujahr?


    EDIT: Ich habe mich mal genauer informiert: Mit den von Dir gemachten Angaben hat Dein R51 einen DPF und die Strafsteuer ist unberechtigt.

    Gruß
    André

    Anatidaephobie ist die Angst, von einer Ente beobachtet zu werden.

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