Fahrtenschreiber

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.037 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Hallo Leute
    Ich hab mein Ferkel gewerblich. Hab mir nen Anhänger mit 3to zul. Ges.Gew. gekauft. Ich muß also wenn ich mit Hänger weiter als 50KM fahre einen Fahrtenschreiber haben. Wie ist das,wenn ich das Ferkel auf mich privat ummelde ??? Muß ich dann immer noch nen Fahrtenschreiber haben ???

    Ich bin nicht neugierig. Ich will nur immer alles wissen.

  • Zitat

    Original von quetschi
    Hallo Leute
    Ich hab mein Ferkel gewerblich. Hab mir nen Anhänger mit 3to zul. Ges.Gew. gekauft. Ich muß also wenn ich mit Hänger weiter als 50KM fahre einen Fahrtenschreiber haben. Wie ist das,wenn ich das Ferkel auf mich privat ummelde ??? Muß ich dann immer noch nen Fahrtenschreiber haben ???


    ja wenn die fahrt gewerblich ist, auf jeden fall.
    bei bestimmten arten von anhängern / ladung whatever ist es ja alleine vom anschein nahezu unmöglich den :polizei: zu erklären das die fahrt privat ist. ;)


    "nein herr kommisar, ich fahre immer mit nem schrägaufzug durch die gegend, macht spaß..."


    denn bei näherem hinsehen / nachforschen ist ja irgendwan doch ersichtlich das du ne firma besitzt.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • falls die erstzulassung deines autos nach 01.07.06 war brauchst du das digitale kontrollgerät, dann wirds teuer und umständlich (chipkarte für jeden fahrer, software zum auslesen etc.) mehr infos gibts unter www.tue-hessen.de

  • stimmt, ich vergaß...


    und den neuen EU-führerschein brauchst du dann auch, ansonsten kannst du die fahrerkarte nicht beantragen.

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Und diese Fahrerkarte kostet auch noch Geld.
    Ich löhnte 35 Euronen.

    I bin a Hess, wers net glaubt, kriegt was uff die Fress.

  • yup und ist nur eine bestimmte zeit gültig (5 jahre?)
    dann muß man wieder ne neue beantragen.

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Danke für Eure Antworten
    Wollte eigentlich hauptsächlich wissen, wie das ist wenn ich das Ferkel privat anmelde. Bringt aber nichts wie ich heute gehört habe. Ich müßte den Wagen dann an meine Firma ausleihen und ein Fahrtenbuch führen.


    Armes Deutschland kann ich nur sagen :will-u-understand:

    Ich bin nicht neugierig. Ich will nur immer alles wissen.

  • fahrtenbuch würde in sachen fahrtenschreiber auch nix bringen, sobald du über 3,5 tonnen zGG kommst muß ein fahrtenschreiber bzw. bei dir ein EG-kontrollgerät verbaut sein.

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Phryso
    fahrtenbuch würde in sachen fahrtenschreiber auch nix bringen, sobald du über 3,5 tonnen zGG kommst muß ein fahrtenschreiber bzw. bei dir ein EG-kontrollgerät verbaut sein.


    Auch privat ???

    Ich bin nicht neugierig. Ich will nur immer alles wissen.

  • nein, rein privat nicht.


    also wenn du mit wohnanhänger unterwegs bist brauchst du das nicht...

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Phryso
    nein, rein privat nicht.


    also wenn du mit wohnanhänger unterwegs bist brauchst du das nicht...


    Ja, daß weiß ich. Und bei einem normalen Hänger ???

    Ich bin nicht neugierig. Ich will nur immer alles wissen.

  • wenn du mit dem erdaushub deines garten transportierst brauchst du das auch nicht, oder möbel etc..
    sobald da sachen drauf sind die mit deinem geschäft in verbindung gebracht werden (waren, rohstoffe maschinen etc.) ist das gewerblich und die scheibe (karte) muß rein.

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    Peter Melander Graf von Holzappel