Folgender - rein Fiktiver - Sachverhalt:
Seit einiger Zeit erhält jemand, der seine Mobiltelefonnummer nirgends angegeben, eingetragen oder sonstwie verbreitet hat, von einem Anbieter im "Premium SMS" - Bereich eindeutige Angebote, Nacktfotos von und Treffen mit Jungen Damen "ohne finanzielles Interesse" Betreffend. Die Antwort auf eine solche - rein fiktive - SMS mit einer - rein fiktiven - 5-Stelligen Absendernummer ist natürlich mit Kosten verbunden, die weit über das Versenden einer "herkömmlichen" SMS hinausgeht.
Der - rein fiktive - Mobiltelefonbesitzer hat über das Verzeichnis eines Mobilfunkanbieters die Adresse und Faxnummer des für die SMS verantwortlichen - rein fiktiven - Unternehmens herausfinden können und möchte nun erreichen, daß dieses - rein fiktive - Unternehmen den Versand der "Premium SMS" an seine - rein fiktive - Mobiltelefonnummer unverzüglich einstellt.
Ist es hilfreich in einem Schreiben an dieses - rein fiktive - Unternehmen die §§ 6, 28, 34, 43, 30 und 38 BDSG zu erwähnen, oder reicht hier eine einfache Aufforderung den SMS-Versand unverzüglich einzustellen?
Reicht es, das Schreiben per Fax zu Versenden, oder ist es angebracht, dieses als Einwurfeinschreiben zu versenden???
Das alles ist natürlich nicht mir passiert!
Vielen Dank im Voraus für die - rein fiktiven - Antworten zu diesem - rein fiktiven - Sachverhalt!