Rote Rückleuchten beim 100NX?

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 8.013 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ronny.

  • Servus Jungs


    ...Hab mal sone direkte frage weil ja nen paar Leudz hier sin die sich gudd mit Tüv usw. auskennen. und zwar...will ich meine Rückleuchten rot lasieren aber wenn dann eben nur den Blinker nicht die ganze Leuchte da es für meinen keine Rückleuchten zu kaufen gibt ausser bei sk-tuning aber die kosten 400€ :rolleyes: ...


    Wie ichs gehört hab lautet ne Tüv Ordung " Solange alle Funktionen noch voll funktionstüchtig sind kann man alles am Auto ändern"...oder so ähnlich :D


    So ich hab mir halt überlegt da die Leuchten ja nun rot Blinken würden, da gibts ja bei ebay solche Birnen wie die hier.:


    [ebayartikelnummer]160207398979[/ebayartikelnummer]


    ...und da denk ich mir das man das rot beim blinken kaum sieht da die eben sicherlich sehr hell sind...


    So sollte das ganze meiner Meinung nach aussehen.:



    So wie siehts aus?..Gibts da irgendeinen Weg wie ich legal rot bekomme oder so ähnlich?


    greeZ Laskko

  • Da alleine das Färben der Lampen eine Erlöschung der Gültigen Fahrerlaubnis


    nach sich ziehen kann glaube ich kaum das Du das eingetragen bekommst.

    Nissan 100 NX is my Life
    Geniesse jeden Tag deines Lebens als wenns dein Letzter Wäre


    www.nissangaragehannover.de
    Sonderanfertigungen aller Art sowie gebrauchte 100 NX Ersatzteile
    Gut und Günstig in unserem Onlineshop

  • offiziell nein, aber es gibt mehrere gutachten fürn 100nx für rote und schwarz lasierte leuten... fahre auch mit schwarzen rum...

  • Zitat

    Original von max23
    offiziell nein, aber es gibt mehrere gutachten fürn 100nx für rote und schwarz lasierte leuten... fahre auch mit schwarzen rum...


    falsch! 8o


    Es gibt kein gültigen Gutachten.


    Es gab mal ein Prüfbericht, der war aber in sich schon falsch und ist zudem seit 10 Jahren eh nicht mehr gültig.

  • ahja meinem tüv haben se gereicht, der hats abgesegnet...

  • jo, damit hat er gegen wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen und das mehrfach.


    Es gibt keine gültigen TÜV Gutachten die eine nachträgliche Tönung der Beleuchtungseinrichtungen legalisieren.
    Tut mir leid, ist aber leider so.

  • @ rossodiablo


    es gabt doch mal Sven (Glimmerlack) der hatte doch auch Lasierte Rückleuchten vom Tunnig Center Erfurt die waren doch Eingetragen?


    oder irre ich mich da? ?


    mfg

  • Hallo


    Ich hatte neulich erst ein Gespräch mit meinem Schwager (Dipl.-Ing. für Fz.-Technik und eigene GTÜ-Prüfstelle), da ging es um das Thema "Verändern von Beleuchtungseinrichtungen wie Lasieren ect.".


    Er sagte zu mir, das jegliche veränderung der Bel.-Einrichtungen nicht erlaubt sind. Das gilt für Scheinwerfer genauso wie für Blinker (auch Seitenblinker) oder Rückleuchten.


    Etwas anderes wäre es, wenn sie so gebaut seien und ein Gutachten oder eine ABE vorhanden ist.

    Als ich deinen Hals berührte, deinen Mund zu meinem führte, deinen Saft in mir spürte...
    oh, wie sehn ich mich nach dir -
    du geliebte Flasche Bier!

  • Du wirst nur keinen Gutachter finden der das auf legalem wege einträgt.


    Da eine nachträgliche veränderung der beleuchtungseinrichtungen,egal


    welcher Art gegen die STVO verstößt.


    Einzige möglichkeit wäre wenn Du eine Firma findest die die Rückleuchten


    herstellt in der von Dir gewünschten Farbe und hierfür ein Gutachten sowie ein


    E-Prüfzeichen bekommt.


    Sowie für die ganzen Klarglas Golfrückleuchten.


    Dann wäre das ganze Legal.

    Nissan 100 NX is my Life
    Geniesse jeden Tag deines Lebens als wenns dein Letzter Wäre


    www.nissangaragehannover.de
    Sonderanfertigungen aller Art sowie gebrauchte 100 NX Ersatzteile
    Gut und Günstig in unserem Onlineshop

  • [OFFTOPIC]*fragt sich wieso der gismo den text anders setzt wie alle anderen* :mmmm:[/OFFTOPIC]



    *sich jetzt gaaaaaaaaanz weit aus dem fenster lehnt*


    für VW und Co git es aber so nen krams oder???

  • Ajha gudd das beantwortet alles schon meine Frage...also sobald se im Fahrzeugschein stehen sind se also legal drin :] muha das freut mich :tongue:


    Danke vielmals :perfekt:

  • Zitat

    Original von Laskko_StyleZ
    Ajha gudd das beantwortet alles schon meine Frage...also sobald se im Fahrzeugschein stehen sind se also legal drin :] muha das freut mich :tongue:


    Danke vielmals :perfekt:


    :mmmm: Wo hast du das denn rausgelesen?


    Wenn die nicht eintragungsfähig sind, nützt es dir im Zweifel auch nichts wenn ein Prüfer (ob bestochen, Freund oder weil er es gut meinte) die eingetragen hat. Ggf muß er sich dafür rechtfertigen und dem Arbeitsamt erklären warum er einen anderen Beruf sucht und du hast ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Versicherungstechnisch auch nicht ganz uninteressant.

  • Nja ich denke es haben manche schon eingetragen bekommen usw...denke mal das die Police da auch nicht weiter fragen würde...

  • Zitat

    Original von Laskko_StyleZ
    Nja ich denke es haben manche schon eingetragen bekommen usw...denke mal das die Police da auch nicht weiter fragen würde...


    Sorry, wenn ich es so sage - Aber denken reicht manchmal nicht aus.


    Wie schon gesagt, wenn die Eintragung nicht legal ist, dann ist sie nicht das Papier wert auf dem sie steht.


    Warum sollte es der Polizei egal sein? Denke daran; Auch hier im Board lesen Polizisten mit und auch anderswo gibt es tuningbegeisterte Cops. Die wissen ganz genau, was gemacht wird und was legal ist. Sei dir daher nicht so sicher.
    Wenn du das Risiko eingehen willst, dann habe ich damit kein Problem; Hinterher dann aber auch nicht jammern sondern den Arsch in der Hose haben und dazu stehen.

  • Stoho:


    vergebene Lebensmüh das mit der nicht legalen Eintragung zu erklären. Thema kommt aller paar Wochen im NX Forum hoch, weils wieder irgendeiner der NFS oder so spielt wieder besser wissen will :D

  • immer wieder lustig solche sachen zu lesen.


    jung. es ist und bleibt illegal. dabei juckt es keinen ob es in den papieren steht oder sonst wo.


    aber als hätte ich es im urin gehabt. Geburtstag: 23.03.1990


    Ein Ochse (althochdeutsch ohso) ist ein kastrierts männliches Rindvieh.


  • Geilst du dich jetz dran auf das ich noch 17 bin? Wie arm bist du den :rolleyes:


    Ne aber danke Stohlo für die bessere Erklärung...werd dann doch lieber lassen.


    Aber was wäre eigentlich...wenn man sich die Lampe vom NX so anschaut, dann hat man ja nur son kleinen 3cm grossen Kreis wo die Birne sitzt, so und wenn man den Kreis und eben das Rückfahrlicht vorm lasieren abkleben würde, müsste man das ganze dann überhaupt eintragen?


    GreeZ Laskko

  • das gibt doch für den NX so ne (in meinen augen) pottenhäßliche folie zum rein- oder drüber kleben der rückleuchten. dann is alles schwarz aber da wo die birnen sitzen is alles beim alten :mmmm:

  • Alle änderungen sind illegal egal welcher Art.

    Nissan 100 NX is my Life
    Geniesse jeden Tag deines Lebens als wenns dein Letzter Wäre


    www.nissangaragehannover.de
    Sonderanfertigungen aller Art sowie gebrauchte 100 NX Ersatzteile
    Gut und Günstig in unserem Onlineshop