Ich hoffe nicht, aber möglich ist alles!
Son Schwachsinn
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- [N15]
- Stoffy
Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 9.353 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von M.L..
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naja noch sind die federn ja nicht verkauft...
dauert also noch bis sich da jemand verkäuft !aber das scheint bei ebay wirklich momentan im trend zu sein (nur va-tieferlegungsfedern zu verkaufen), habe
ich jetzt schon mehrmals gesehen..Andy
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Derjenige der so ein Mist kauf, dem sollte man den Nissan wegnehmen und einen VW geben........
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Ob der E-Bay Preis etwas über die Qualität aussagt bleibt dahingestellt,billig ist nicht schlecht
Kaufpreis lag zuletzt bei 26€ wie ich gesehen habe
Aber eine andere Frage:Habt ihr schon mal was von Keilfahrwerken gehört ? In USA ist das normal ,da sollen meines wissens nach vorne kürzere Federn drin sein.Sollte das die Lösung sein.
VW und BMW-Fahrer haben so etwas oft mit ihren Kisten angestellt,warum keine Almi-Fahrer.
Jeder so wie er es gerne möchte.
Der eine mit häßlichen Spoilern der andere mit bunten Außenleuchten und der dritte mit Kurzen Federn vorne. -
wieso gibt doch keilform für den almi
60/40aber die gehören dann auch zusammen..
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@My-Almera hast du deine 60/40-Federn jetzt drin??
Gruß,
Andy -
nein sind noch nicht da!!
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Zitat
Original von Starmaster
Habt ihr schon mal was von Keilfahrwerken gehört ?
Gibt auch für Nissan Keilformfahrwerke!!Die bestehen auch aus einem Satz Federn (4 Stück), welche aufeinander abgestimmt sind!!
Rainer
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Keilform heißt aber nicht unbedigt das man gleich einen ganzen Satz Federn einbauen muß.Ist wie mit der Bereifung vorn , 205er und hinten 225er
Es muß jeder selber wissen was er einbaut ,solange der TÜV es zuläßt. -
ja aber ich hab noch nie gehört,das da der tüv mitspielt..wenn mann irgendwelche federn miteinander kombiniert
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Zitat
Original von Starmaster
Keilform heißt aber nicht unbedigt das man gleich einen ganzen Satz Federn einbauen muß.Was willstn dir sonst einbauen??? *grübel*
und wer soll das eintragen??? -
Zitat
Original von Starmaster
Keilform heißt aber nicht unbedigt das man gleich einen ganzen Satz Federn einbauen muß.Ist wie mit der Bereifung vorn , 205er und hinten 225er
Es muß jeder selber wissen was er einbaut ,solange der TÜV es zuläßt.
Also wenn du von nem Keilformfahrwerk sprichst, sind eindeutig Federn gemeint und keine Keilform bedingt durch die Bereifung.Dein Bereifungsbeispiel führt nur bedingt zu einer Keilformoptik!
Wenn du vorne 205/50R16 und hinten 225/45 R16 montierst, haben die Räder an beiden Achsen den selben Abrollumfang und somit auch die gleiche Höhe... also nichts mit Keilform!!Rainer
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Er meinte sicherlich vorne Sportfedern und hinten die normalen drinnenlassen. Vergleichbar mit einer Mischbereifung mit Originalreifen vorne und breiten hinten.
Gruß
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Zitat
Original von 00Fishmaster
Er meinte sicherlich vorne Sportfedern und hinten die normalen drinnenlassen.
Um das gehts ja bei dem Thema!!Rainer
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Zitat
Original von 00Fishmaster
Er meinte sicherlich vorne Sportfedern und hinten die normalen drinnenlassen.Gruß
Selbst wenn er das meint, zulässig wäre es auch nicht!
Das wurde ja in diesem Beitrag schon besprochen. -
[OFFTOPIC]
Wer richtig liest weiß was ich gemeint habe mit der Bereifung.Das unterschiedlich breite Reifen keine Keilform liefern was wohl jeder der Ahnung hat?oder nicht?
Aber woher wißt ihr was der TÜV alles einträgt und was nicht ?
Ein Kumpel von mir ist mit seinem VW BUS Typ 2 extra nach Bochum gefahren um seine V6 Ford maschine eintragen zu lassen,weil sie das in Norddeutschland nicht machen wollten.
ES gibt solche und solche Prüfstellen.Ich habe mal nenn Prüfer gehabt der wollte mein F&S Fahrwerk für den P10 nicht eintragen weil er die Nummer auf der Linken hinteren Feder nicht lesen Konnte.
Ein anderer Prüfen sprach mich bei der Prüfung auf meinen Grünkeil in der Frontscheibe an,das der zu groß sei und das meine Reifen (205/50 -15) nicht eingetragen waren ,aber die Plakette hab ich doch gekriegt ohne eintrag der Reifen.Wenn die Federn ne ABE oder ne EG-Betriebserlaubnis haben werden die auch eingetragen.
Kürzere Federn müßen nicht härter als die Hinteren sein sondern nur gleich hart
Außerdem Keilfahrwerk heißt nicht unbedingt unterschiedliche Federn sondern evtl. höher setzen der Karosse z.b. bei Blattfederahsen wie damal beim Ford Capriegal,legal,illegal ,jedem das seine[/OFFTOPIC]
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@ Starmaster
Hast du dir die Produktbeschreibung zu den angebotenen Federn durchgelesen (Link 1. Beitrag)???
Du schweifst mit deiner Motor bzw. Blattfederstory etwas vom Thema ab!
Rainer
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Zitat
Original von Starmaster
Aber woher wißt ihr was der TÜV alles einträgt und was nicht ?Steht in der STVZO drin
Zitat
ES gibt solche und solche Prüfstellen.Richtig, doch alle haben ihre Vorgaben, wobei einige Dinge halt auch auslegungs Sache sind aber das ist nen anderes Thema.
Zitat
Kürzere Federn müßen nicht härter als die Hinteren sein sondern nur gleich hartja aber du kannst nich einfach vorne Federn z.B. von H&R einbauen und hinten die originalen lassen, weil dadurch das ganze Fahrverhalten negativ verändert!
Zitat
Außerdem Keilfahrwerk heißt nicht unbedingt unterschiedliche Federn sondern evtl. höher setzen der Karosse z.b. bei Blattfederahsen wie damal beim Ford CapriWillst du jetzt in Almi Blattfedern einbaun
Also ich denke sachlich sollten wir hier schon bleiben!!! -
An Stoffy
Steht in der STVZO drin
In der StVZO steht nicht ausdrücklich drin das vorne keine anderen Federn verbaut werden dürfen,
Es muß von einem Prüfer begutachtet werden und eine allg.Betreibserlaubnis haben.Richtig, doch alle haben ihre Vorgaben, wobei einige Dinge halt auch auslegungs Sache sind aber das ist nen anderes Thema.
Zitat
Kürzere Federn müßen nicht härter als die Hinteren sein sondern nur gleich hartja aber du kannst nich einfach vorne Federn z.B. von H&R einbauen und hinten die originalen lassen, weil dadurch das ganze Fahrverhalten negativ verändert!
oder vieleicht positv?wer weiß das aus Erfahrung.Zitat
Außerdem Keilfahrwerk heißt nicht unbedingt unterschiedliche Federn sondern evtl. höher setzen der Karosse z.b. bei Blattfederahsen wie damal beim Ford CapriWillst du jetzt in Almi Blattfedern einbaun
wenns den hilft.
[Also ich denke sachlich sollten wir hier schon bleiben!wer es genauer wissen will siehe hier :www.stvzo.de
PS : wer anderen Ratschläge gibt wie man eine Spritzdüsenbeleuchtung anschließt (Die laut StVZO nicht erlaubt ist §22a StVZO) sollte nicht alles kritisieren gruß an Rainer!