Hier mal die Gesetzeslage ums Licht

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.305 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von RoadDogg.

  • Zitat

    Original von StefanN14

    Zitat

    Wer übrigens sein Fahrzeug nicht bedienen kann, ist seinen Lappen los. Wenn der Beamte sauer ist, dann gilt das auch bei "vergessenen" Lichtern! Deshalb nie sagen, dass man das Licht vergessen habe... man kann an den falschen geraten!


    und was soll man sonst sagen `?


    [Sarkasmus]
    Na was wohl? Das man mit voller Absicht mit Neblern und blauen LEDs oder so durch die Kante gekurvt ist. Ist dann nämlich noch Vorsatz und wird entsprechend härter bestraft.
    [/Sarkasmus]

    Überhol ruhig! Jagen macht mehr Spaß!
    :flipa:

  • Zum Thema Licht *ausgrab*:
    Ist das tönen der Rückleuchten (dunkler, komplett rot etc.) zulässig oder muss man da mit den obligatorischen 3 Punkten rechnen?



    Nochwas: Gestern ist vor mir ein Opel(!!)fahrer mit dritter Bremsleuchte gefahren. Allerings ging auch wirklich nur diese.. die normalen haben sich nicht gezuckt. Dafür muss es deftig Punkte geben oder? :D

    Beginnt das Heck Dir auszuschwenken, hilft nur eins: Dagegenlenken!

  • Zitat

    Original von Sunny-Schein
    ...


    Nochwas: Gestern ist vor mir ein Opel(!!)fahrer mit dritter Bremsleuchte gefahren. Allerings ging auch wirklich nur diese.. die normalen haben sich nicht gezuckt. Dafür muss es deftig Punkte geben oder? :D


    Die dürfen ja auch mal kaputt gehen!
    Sollte keine Punkte geben!


    MfG Stoned


  • Alle beide?


    Oh vergessen.. es ist ein Opel. Dann ist ok! :D

    Beginnt das Heck Dir auszuschwenken, hilft nur eins: Dagegenlenken!

  • selbsgetönte Rückleuchten sind natürlich unzulässig und die super Gutachten aus ebay kannste wegschmeißen.


    Das mit den Bremsleuchten:
    Nach Bußgeldkatalog Verordnung 15€
    siehe auch §§ 53(2) u. 41(7) STVZO