Frauen und Radlerhosen
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So heißt es im Artikel 23 zum IV. Haager Abkommen von 1907 (sogen. Haager Landkriegsordnung): Abgesehen von den durch Sonderverträgen aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt: a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen; b) der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötig Leiden zu verursachen &
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Zitat
Original von Jens [Nissanclub-NB]
So heißt es im Artikel 23 zum IV. Haager Abkommen von 1907 (sogen. Haager Landkriegsordnung): Abgesehen von den durch Sonderverträgen aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt: a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen; b) der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötig Leiden zu verursachen &Irgendwo einleuchtend manche sollten halt doch einen waffenschein vorzeigen