Übergabefrist? von gewonnen Gegenständen

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 643 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Nassin313.

  • Gibt es eine Übergabefrist für gewonnene Gegenstände aus einer Tombola oder ähnlich .


    Fritzchen Hammelfleisch nimmt im Rahmen eines Hallenturniers an einer Los-Tombola teil und gewinnt eine kompact-digitalkamera die zusammen mit einem Klein-TV und einem anderen Höherwertigen Gewinn die drei Hauptpreise der Tombola darstellen. Die Übergabe solle nach später an einen gesonderten Termin im besonderen Rahmen erfolgen über den die Gewinner noch extra benachrichtigt würden .


    Nach 1,5 Wochen ruft Fritchen den Austräger der Tombola an wann den der Termin sei und er erfährt das es noch nicht klar wäre. Nach weiteren 4 Wochen hat Fritzchen immer noch keine weitere Nachricht .


    Was kann Fritzchen tun um möglichts Stress und Streitfrei an seinen Gewinn zu kommen ?

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Zitat

    Was kann Fritzchen tun um möglichts Stress und Streitfrei an seinen Gewinn zu kommen ?


    1. Mit dem Veranstalter der Tombola telefonieren.
    2. Dem Veranstalter eine Frist setzen, seiner Schuld aus dieser Lotterieveranstaltung gerecht zu werden.
    3. Dem Veranstalter signalisieren, dass man sich in Anbetracht seines Lotterieeinsatzes beschissen fühlt, wenn man den Gewinn nicht bekommt.
    4. Dem Veranstalter klar machen, dass man dies nicht einfach hinnehmen will und dass die Nichtherausgabe eines Tombolagewinnes als Unterschlagung gesehen wird, für das sich die Polizei interessieren könnte.
    5. Sich überlegen, ob man zukünftig noch mal an einer Veranstaltung dieses Veranstalters teil nimmt.
    6. Den Gewinn abschreiben.
    7. Sich neue Events suchen.
    8. Dem Veranstalter eine Kanone an den Kopp halten und seinen Gewinn fordern. ...det war nen Scherz ;) ... bitte nicht machen
    9. Dem Veranstalter klar machen, dass er es sich nicht erlauben kann, Gewinnversprechungen zu geben und diese nicht einzuhalten.
    10. Den Veranstalter als unzuverlässig bei der Ordnungsbehörde melden.


    ...zu mehr hab ich jetzt keine Lust ;)

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