Wer zahlt bei Unfall mit Vorschaden?

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 1.967 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • DISCLAIMER LESEN!


    Das Monster ist erwacht!
    N15 SR20DE+T
    Klick

    2 Mal editiert, zuletzt von Kubek ()

  • Würde ich sagen Ja.


    Du hast ja eh keinen Einfluß darauf und der Golf Fahrer kann ja in eine VW Werkstatt gehen und dort eine Reparatur machen lassen bzw den Kostenvoranschlag.


    Und da fackeln die Originalherstellerwerkstätten nicht lange sondern da wird geklotzt. Neue Halter ... Neue Stoßstange und natürlich neue Lackierung.


    Und das wird dann von den Versicherungen auch akzeptiert.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Der Fragesteller hat den Disclaimer nicht gelesen, fordert eine Rechtsauskunft zu einem tatsächlich existenten Fall und die bekommt er hier nicht.


    Allgemein und nicht auf den Fall bezogen kommt es bei einem Altschaden darauf an, ob dieser


    - technisch und rechnerisch


    abgrenzbar ist. Lediglich Kratzer oder abgeplatzter Lack erfordern in der Regel keinen Austausch eines Bauteils. Ist dieses Bauteil allerdings dafür konstruiert und vorhanden, einmalig die Folgen einer Belastung abzufangen und hat es diesen Zweck nun erfüllt, muss es getauscht werden, egal, ob zuvor Lack abgeplatzt war oder nicht.


    Technisch und rechnerisch lässt sich das Bauteil (Ersatzteilkosten) und der Montageumfang (ab- und anbauen) sehr leicht abgrenzen. Schwieriger wird es mit den Kosten für die Lackierung. Für ein Kunststoffbauteil besteht technisch zwar keine Notwendigkeit einer Lackierung, eine gänzlich fehlende Lackierung wäre allerdings optisch nicht zumutbar, auch wenn es zuvor bereits "Schönheitsfehler" gab. Lackierung geht technisch sinnvoll nur ganz oder gar nicht, es gibt somit keine technische Abgrenzbarkeit.


    Es stellt sich nun die Frage, ob es in einem fiktiven Fall zulässig wäre, Mehrkosten für Lackiererarbeiten abzugrenzen (Schleifen ggf. Spachteln), die entstanden wären, wenn das alte Bauteil im Zustand vor einem Unfall lackiert würde, was durch ein neues Bauteil, bei dem keine solchen Vorarbeiten erforderlich sind, erspart wurde....


    .... mein Zivilrechtsdozent würde jetzt sagen: "Trecker, du bist sowas von krank..."

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