UNFALL/TOTALSCHADEN wie wird das bei einem finanzierten Auto geregelt ?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 12.399 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • TOTALSCHADEN nach unverschuldetem Unfall...


    Der Wagen ist jedoch noch finanziert.


    Wie wird das dann eigentlich geregelt ?



    Der Wagen ist im Händlereinkauf z.B. noch 3000 Euro Wert.
    Gehandelt wird er im Verkauf für z.B. 4000 Euro


    Kennt sich jemand damit aus ?


    Gruss
    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mal so frei zu verschieben.

    Nissan Maxima - Enjoyed the Ride - Was a very good time


    ..:: [lexicon]A32[/lexicon] <> VQ30DE <> 220.000km <> Schalter ::..


    Toyota Prius - A new experience


    ..:: NHW20 <> HSD <> 118.000km <> [lexicon]CVT[/lexicon] ::..

  • Da findest du alle Infos:


    Auskunft über Versicherungsmöglichkeiten bei wirtschaftlichem Totalschaden


    Ob der Wagen finanziert wird,
    Omas Geld dadrinne steckt
    oder die Ersparnis von mehreren Jahren


    ändern dabei nichts


    Einzig gibt es nei Neuwagen und Vollkasko manche Versicherungen die den kompletten Neuwagenpreis innerhalb von 1 oder 2 Jahren zahlen.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Also kurz gesagt ....


    aktueller Wiederbeschaffungswert
    - Restwert ( mit Aufkauf siehe Link im vorherigen Post)


    = ausbezahlte Summe


    Die kannste dann nehmen und auf den Kredit raufpacken oder dir nen anderes Auto besorgen.


    Ist halt das Risiko bei Kredit dass man abzahlt obwohl das Auto schon geschrottet wurde...

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  • okay.


    Also rechnen wir mal:


    Wiederbeschaffungswert mindestens 4500 Euro


    - Restwert von ca. 1000 Euro


    Macht ergo knapp 3500 Euro


    Die 3500 Euro kann ich dann also entweder auf das Kreditkonto einzahlen...

    oder

    ...einfach mit den 3500 Euro losziehen und mir ein anderes Auto kaufen ?


    Dann hätte also folglich die Bank kein Auto mehr als Sicherheit.


    Oder muss ich dann den Brief vom "neuen" Auto als Sicherheit dort wieder hinterlegen ?


    :mmmm:


    Gruss
    Tobias

  • Bei deiner Rechnung hast du die 1000 Eur Restwert vergessen ;)
    Beim Gutachter wird der Restwert auch gleich als Ankaufswert einer Verwertung genommen.


    Also wirst du dann 3500 von der Verwertung bekommen und 1000 von KlausisAutopresse die vom Gutachter beauftragt vorbeikommt und das Auto mitnimmt wenn du das Wrack nicht mehr haben willstr


    Wegen dem Kredit



    Da mußt du mal in deine AGB schauen die dir mit dem Kreditvertrag ausgehändigt wurden.


    Da gibts bestimmt passende Klauseln was bei einem Totalschaden passiert.


    Ggf kann das ein Sonderkündigungsgrund beidseitig sein ( eben weil die Sicherheit wegfällt ) und da müßtest du dann bei der Bank anrufen wie es aussieht und gehandhabt wird.

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Gut.


    Dann also 4500 Euro.


    Also am Montag den Anruf der Werkstatt abwarten und dann,sollte es definitiv ein Kolateralschaden sein gleich die Bank anrufen.


    Generell wäre natürlich am Einfachsten wenn man den Schrott gleich ab der Werkstatt "abtritt"...
    Was soll ich damit zuhause :rolleyes:


    Ich selbst werd wohl das Wägelchen eher nicht schlachten und Teil für Teil veräußern.



    Kann den Montag kaum erwarten...


    Schon mal besten Dank.


    Seeya

    Einmal editiert, zuletzt von tobsim ()

  • Moin !


    Neuer Status.


    Laut eines Anrufes bei meiner (VW-)Bank wird das dann wohl so geregelt:


    Offen sind noch insgesamt 4790 Euro.


    Alle Gelder die nun durch z.B. die gegnerische Versicherung gezahlt werden, müssen direkt an die Bank abgetreten werden...


    Kann also sein das ich dann den Kredit komplett abzahlen kann.


    Hab dann halt kein Auto mehr...


    Wäre ja auch nicht schlecht wen man das Geld bekäme und sich davon ein gleichwertiges Auto kauft und den Brief widerrum als Sicherheit dort wieder hinterlegt.Und somit die Finanzierungs wie gehabt weiterläuft.


    Aber wenn ich das richtig sehe, will die Bank erst gar nicht das man die Versicherungssumme in die Hände bekommt...


    Nun denn.


    Ich werde dann wohl heute definitiv wissen ob der Wagen ein Totalschaden ist.


    Gruss
    Tobi

  • Seit gestern steht es fest:


    TOTALSCHADEN


    Wiederbeschaffungswert 4600 Euro.


    Der gute Werkstattmann meinte genau:


    "4600 Euro Wiederbeschaffungswert PLUS Restwert"


    Bekommt man dann also am Ende beide Beträge ?


    Oder wird der Restwert abgezogen ?


    Gruss
    Tobias

  • Peter bekommt 4600,-€ von der Vers. und den Restwert vom Aufkäufer/Verwerter.

    Einmal editiert, zuletzt von B11-Gott ()

  • Zitat

    Original von B11-Gott
    Peter bekommt 4600,-€ von der Vers. und den Restwert vom Aufkäufer/Verwerter.


    Irgendwer hat sich da falsch ausgedrückt - so wie es der "Werkstatt-Mann" gesagt hat passt es nicht !


    Peter bekommt den WBW, abzgl. RW von der Vers. (so sie denn zahlt), und den RW vom Aufkäufer.


  • Du bekommst


    4600 - Restwert von deiner Versicherung
    + Restwert vom Verwerter (wenn du das Auto dahingibst)
    -------------------


    Also insgesamt max 4600 Eur ;)


    (nochmal klar hingeschrieben )

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