Hallo
das ein LKW mit auch nur 1 t mit Hänger nicht SOnntags fahren darf ist mir auch klar, hab ich auch nicht gesagt, Anton56 hat das ja auch richtig verstanden, nur Du leider nicht
zu dem Huppertz Artikel
da steht doch ebenfalls ganz klar das drinn was ich Dir auch gesagt habe
Zitatdemzufolge beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 kmh
und ein Absatz weiter,
Zitatauch auf Landstrassen, außer er ist Solo und wiegt unter 3,5t
weiterhin steht in dem Artikel mehrmals
ZitatSattelkraftfahrzeuge werden nach §3 der STVO als LKW behandelt
das hab ich Dir auch bereits gesagt, es ist egal ob Hänger oder Sattelzug, es gelten für beide die gleichen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen
und genauso ist es egal ob es sich um ein Auflieger für Transporte oder dein WOMO handelt, es gelten für beide die gleichen Regeln, Sattel ist Sattel
und das die Berechnung der Gewichte auch bischen anders läuft ist mir auch klar, bin selber jahrelang LKW gefahren, da brauchst mir nix erklären
z.B. Zugmaschine 16 t zGG
Leergewicht 7,4t
bleiben 8,6 t Nutzlast für die Sattelkupplung
Auflieger zGG 32t (trotzdem Einzelfahrzeuge eigentlich nur 24 t haben dürfen)
er hat ja auch nur 24 t auf den 3 Achsen und
8 t Sattellast, die auf die Zugmaschine drücken
somit hat die Zugmaschine dann ihre 16 t Gesamt plus 24 t der Aufliger, macht die erlaubten 40 t Gesamt
Achja, ein kleiner Unterschied fällt mir noch ein
zu meiner Zeit früher durften Sattelzüge Nachts auf der Inntalautobahn zum Brenner hoch in Österreich 80 fahren, Hängerzüge nur 70, keine Ahnung warum, war aber so, aber ansonsten ist Sattel und Hängerzug beides ein LKW und ohne Unterschiede was die sonstigen Rechte und Regeln betrifft
Gruß Mani