NAVARA + Auflieger????

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  • Hallo


    das ein LKW mit auch nur 1 t mit Hänger nicht SOnntags fahren darf ist mir auch klar, hab ich auch nicht gesagt, Anton56 hat das ja auch richtig verstanden, nur Du leider nicht


    zu dem Huppertz Artikel


    da steht doch ebenfalls ganz klar das drinn was ich Dir auch gesagt habe



    Zitat

    demzufolge beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 kmh


    und ein Absatz weiter,


    Zitat

    auch auf Landstrassen, außer er ist Solo und wiegt unter 3,5t


    weiterhin steht in dem Artikel mehrmals


    Zitat

    Sattelkraftfahrzeuge werden nach §3 der STVO als LKW behandelt


    das hab ich Dir auch bereits gesagt, es ist egal ob Hänger oder Sattelzug, es gelten für beide die gleichen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen


    und genauso ist es egal ob es sich um ein Auflieger für Transporte oder dein WOMO handelt, es gelten für beide die gleichen Regeln, Sattel ist Sattel


    und das die Berechnung der Gewichte auch bischen anders läuft ist mir auch klar, bin selber jahrelang LKW gefahren, da brauchst mir nix erklären


    z.B. Zugmaschine 16 t zGG
    Leergewicht 7,4t
    bleiben 8,6 t Nutzlast für die Sattelkupplung


    Auflieger zGG 32t (trotzdem Einzelfahrzeuge eigentlich nur 24 t haben dürfen)


    er hat ja auch nur 24 t auf den 3 Achsen und
    8 t Sattellast, die auf die Zugmaschine drücken


    somit hat die Zugmaschine dann ihre 16 t Gesamt plus 24 t der Aufliger, macht die erlaubten 40 t Gesamt


    Achja, ein kleiner Unterschied fällt mir noch ein


    zu meiner Zeit früher durften Sattelzüge Nachts auf der Inntalautobahn zum Brenner hoch in Österreich 80 fahren, Hängerzüge nur 70, keine Ahnung warum, war aber so, aber ansonsten ist Sattel und Hängerzug beides ein LKW und ohne Unterschiede was die sonstigen Rechte und Regeln betrifft


    Gruß Mani

  • Hallo Bernhard


    da fällt mir grad noch was ein, warum ein Sattel nicht wie ein Solo Lkw bewertet werden kann, auch wenn das im Huppertz Artikel so angedeutet wird


    und auch wenn der Minisattel als eine Einheit berechnet wird, es bleibt ein aufgesattelter Anhänger


    erstens, beide haben ein eigenes Kennzeichen
    zweites, für beide braucht man den FS Klasse E


    wenn ain Sattel ein Solofahrzeug wäre, würde ja der B reichen, bzw bei LKW der C, aber man braucht BE bzw CE, also ganz klar ein Hängerzug


    glaubs mir, DU darfst leider nur 80 fahren, da kannst des drehen und wenden wie Du willst


    aber glaubs mir, auch mit 80 kommt man überall an, und wenn mit 88 wie die LKW fahren mitfährst, sagt auch keiner was, und im Gegensatz zu 100, sind das nur 12 km/h weniger, im Durchschnitt vielleicht 8 km/h, macht pro 100 km Fahrstrecke grad mal knapp 5 min aus die länger brauchst, somit ist es vollkommen egal wie schnell man fährt


    Gruß Mani

  • Zitat

    Original von Der Glonntaler


    aber glaubs mir, auch mit 80 kommt man überall an, und wenn mit 88 wie die LKW fahren mitfährst, sagt auch keiner was, und im Gegensatz zu 100, sind das nur 12 km/h weniger, im Durchschnitt vielleicht 8 km/h, macht pro 100 km Fahrstrecke grad mal knapp 5 min aus die länger brauchst, somit ist es vollkommen egal wie schnell man fährt


    Da gebe ich dir absolut recht.


    Da für mein Zugfahrzeug aber 92 bis 95 am besten (sparsamsten) sind (liegt am Schaltverhalten des Automaikgetriebes, das unterhalb von 90 einfach nicht hochschaltet) bevorzuge ich diese Geschwindigkeit.


    Da das mit der Geschwindigkeit Auslegungssache ist, (meine Zugmaschine ist eben zum Transport von Personen(PKW) bestimmt und sonst würden Fachleute bei der Polizei nicht darüber diskutieren müssen) nehme ich auch deine Hinweise als eine Art der Auslegung, genau wie meine und dann muss eben irgendwann, wenn ich doch mal für 15kmh Überschreitung zur Kasse gebeten werden sollte, ein Richter ein Grundsatuzurteil sprechen.
    Versteh mich richtig, ich will nicht streiten sondern nur Argumente austauschen.


    §3 sagt
    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
    in der Verwaltungsvorschrift zu § 3 steht
    Sattelkraftfahrzeuge zur Lastenbeförderung sind Lastkraftwagen im Sinne der StVO
    Mein Gespann ist aber nicht zur Lastenbeförderung, also kein LKW


    Warum gibt es das Verkehrszeichen 1048-15 oder 1048-14 wenn ein Sattelzug ein LKW mit Anhänger ist


    Ich behaupte nicht, dass ich 100 oder schneller fahren darf aber die Geschwindigkeit meines Zuges ( PKW mit Sattelanhänger) zwischen 80 und 100 scheint mir nicht eindeutig geregelt zu sein.


    Und dann gibt es noch das Durcheinander in Europa.
    In Frankreich gilt für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 3,5t seit letztem Jahr 90. In NL seit Mai diesen Jahres für Gespanne 90, in Österreich bis 3,5t 100 über 3,5t 80, in Belgien 120kmh.
    Wird Zeit, dass eine Vernünftige, verständliche Regelung für Europa eingeführt wird.

  • Hallo Bernhard


    Du mußt das schon richtig lesen


    Zitat

    §3 sagt


    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, (das bezieht sich auf SOLO Fahrzeuge)
    für Personenkraftwagen mit Anhänger,
    für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger
    sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,


    zu deim Zeichen 1048 ....


    das sind Zusatzzeichen mit beschränkender Funktion, denk mal nach wo diese stehen? z.B. an Parkplätzen die für Hängerzüge zu kurz sind, oder in Strassen die für Sattelzüge zu enge Kurven haben, in der Praxis kommen die aber kaum vor,


    meisten sieht man nur die Zeichen 1024.... und da gibt es nur mit und ohne Hänger, und Sattelzüge sind da dann den Hängerzügen wie sonst auch gleichgestellt


    Gruß Mani

  • Also ich sehe da irgendwie beides im selben Abschnitt.


    a.) ich sage ich habe einen PKW mit Anhänger weil vorne drin steht im Schein PKW dann gilt das Blaue


    b.)Wenn ich der MEinung bin es ist nen LKW oder Wohnmobil Sattelzug
    dann muß ich grün nehmen


    Zitat

    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
    2. außerhalb geschlossener Ortschaften
    a) ..... für Personenkraftwagen mit Anhänger,
    für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger .....,
    80 km/h,


    Somit machts außerorts 80 ... wie bei jedem PKW mit Anhänger.
    Ohne Anhänger darfst du natürlich 100 fahren denn dann gilt C.) aber wie gesagt nur ohne Anhänger

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Hallo miteinander,


    die letzten beiden Tage war ich mit dem Navara und einem Anhänger unterwegs, um ein Elektroauto (Berlingo) in Straßburg abzuholen.


    Auf der Rückfahrt, Fuhr ein Motorrad vor mir her, kurvte dann in einer Baustelle herum, überholte mich wieder, fuhr dann mit gleicher geschwindigkeit (102kmh) vor mir her .... hopla dachte ich, Zivilstreife, hatte aber nichts falsch gemacht.
    Dann, kurz vor einem Parkplatz ging an dem Ding ein Blaulicht an. Da das Motorrad direkt vor mir war, folgte ich brav auf den Parkplatz, hielt an, stieg aus und grüßte höflich.
    Dann fragte ich, was ich falsch gemacht hätte da ich mir keiner Schuld bewußt wäre. Der Polizist fragte, ob das Auto auf dem Hänger mir gehören würde und ich antwortete, dass es für meinen Bruder sei. Er ließ sich die Papiere zeigen und stellte dann Fragen zum Elektroauto und zur Luftdruckanlage und der Kugelkupplung auf der Ladefläche des Nissan.
    Ich dachte mir schon, dass er das alles gesehen hatte, als er mich überholte, Fragte aber Trotzdem, warum ich seine Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte.
    Er sagte mir, dass viele mit solchen Gespannen gewerblich unterwegs seien und dann keinen Fahrteshschreiber hätten.
    Dann schilderte ich ihm unsere Diskussion hier und sagte ihm auch, dass ich ein Kollege von ihm sei.


    Recht haben all die, die einen Sattelauflieger als Anhänger im Sinne des Gesetzes ansehen.
    Damit steht also fest, dass ich 80kmh fahren darf (also so schnell, dass ich die 89 kmh fahrenden LKW nicht behindere).
    Mit einem Schmunzeln sagte er wörtlich: "So schnell wie die meisten LKW." Ich wüsste ja so grob über den Daumen ...


    "Übrigens", sagte er weiter, "es gibt da heuer ein BGH-Urteil, wonach LKW bis 3,5t auch sonntags mit Anhänger fahren dürfen. (hab vergessen zu Fragen ob es eine Rolle spielt, ob gewerblich oder nicht). Aber das ist ganz neu und viele, auch Polizeisten, wissen das noch nicht."
    Ich sagte ihm, dass ich damit keine Schwierigkeiten hätte, da meiner als PKW zugelassen sei.


    Bei allen, die sich vielleicht durch meine Argumentationen auf den Fuß getreten fühlen oder die ich verunsichert habe, entschuldige ich mich vorsorglich. Danke für die konstruktive Diskussion auch wenn sie etwas abgedriftet ist. Aber mit Vacances, hab ich mich über seine eigentlichen Fragen schon per PM ausgetauscht.


    Also:
    Der Sattelzug , bestehend aus Zugfahrzeug (egal ob PKW, LKW oder Zugmaschine bis 3,5t) und Sattelanhänger Wohnwagen darf auf Autobahnen und außerorts 80kmh fahren. Ein Sonntagsfahrverbot gibt es für diese Kombination nicht.

  • Hallo


    so das mit den 80 glaubst Du ja nun endlich :D


    dann hab ich noch was für Dich, auch wenns bei Dir egal ist weil ja PKW Zulassung hast, der Sheriff hatte allerdings auch keine Ahnung, das ist kein BGH Urteil, sondern reine Ländersache, aber wenigstens sind sich da mal alle Länder einig geworden



    wie gesagt, das gilt nicht nur für Bremen, sondern mittlerweile Bundesweit


    Gruß Mani

  • Hallo Mani,


    dass sich die Verkehrsminister mal drauf geeinigt hattem ist ja bekannt.
    Diverse Links zu einzelnen Bundesländern kenn man ja.
    Wie z.Bsp. für "Bremen".
    Nur nun mal nicht pauschal für alle Bundesländer.


    Kannst Du auch nen Nachweis liefern bzw. nen Link woraus zu entnehmen ist,
    dass es tatsächlich "bundesweit" umgesetzt ist?


    Das ist beim "BMI" zumindest noch nicht nach zu lesen.


    Es liegt zwar ein Verordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg zum Entwurf einer "Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung" vor,
    in dem die Hamburger nach Artikel 2 das Inkrafttreten gern seit 1.Sept. 2009 als angenommen betrachten würden,
    dieser wurde jedoch bislang vom Bundesrat abgelehnt.


    Demnach sehe ich hier noch keine Bundesweite Regelung als beschlossen auf die man sich im "Ernstfall" berufen kann.

  • Das du jetzt triumphierst, Mani, war mir klar, aber wenn ich Unrecht hab, dann geb ich das zu, auch wenn ich eigentlich immer recht habe ;)
    Das Proble, das ich hatte, war einfach, ob ein Sattelauflieger ein Anhänger i.S.der StVO ist. Das wird beantwortet durch
    §18StVO Satz5 Abs.1 .....und Zugmaschinen mit Anhänger womit ja wohl der Sattelauflieger gemeint ist.



    zum Sonntagsfahrverbot und seinen Ausnahmen:


    Es gibt eine Vereinbahrung der Länderverkehrsminister der BRD, die einstimmig angenommen wurde also für alle Länder der BRD gilt
    http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf


    Das kann es also nicht sein, was der Kollege meinte, denn er sprach von einer Entscheidung aus diesem Jahr.
    Die Vereinbarung ist aus 2007.
    Das mit dem BGH-Urteil soll aber Anhänger betreffen, die hinter allen Zugfahrzeugen von unter 3,5t gezogen werden. Weiß jetzt aber nicht ob da ein Unterschied zwischen Gewerblich und nicht gewerblich gemacht wird.
    Gefunden hab ich bisher nichts.



  • Hi,
    das ist genau das was ich Dir erzählte, als Du bei mir warst um die Reifen abzuholen.
    Die Diskussion ob 80 oder mehr km/h habe ich mit Schmlzeln mit gelesen.
    Dabei dürfte es jeden, der sich dafür interessiert doch klar sein, daß alles was ich an einem Fahrzeug > als 2 Räder hintendranhänge in "Deutschland" NUR 80 km/h fahren darf. EGAL WAS. (Ausnahme, die 100 km/h Regel).
    An einem Fahrzeug bis 2 Räder sogar nur 60 km/h.
    Aber so macht man aus einem Mückchen einen ELEPHANTEN.
    Ich drehe mir die Gesetze so lange bis sie mir passen, ist ein NEUER Volkssport.
    Dann mal viel Spass beim Sattel fahren, das ist mein tägliches Geschäft, allerdings ist mein Sattel rund 14m lang und 3 achsig.
    Grüße
    Uwe

  • Hi Uwe,


    nein, ich dreh mir die Gesetzte nicht, bis sie passen, sondern ich versuche, sie zu verstehen (über den §242 StGB - Diebstahl gibt es ein ganzes Buch, um den zu erklären). Das ist mir ja jetzt, dank diesem Diskussionsbeitrag bezüglich des Sattelaufliegers = Anhänger (wenn auch ein besonderer) gelungen.
    Natürlich fahre ich zu schnell (wie eigentlich alle LKW) aber im Rahmen (bisher keine Punkte).


    Im Übrigen:
    Logik und Gesetze sind nicht immer das gleiche.
    Beispiel:
    In Frankreich darfst du mit einem Gespann unter 3,5t, bestehend aus Renault Scenic und 1300kg-Anhänger 130kmh fahren, hängst du den Anhänger an einen Porsche Cayenne oder sonst ein Fahrzeug mit dem du die 3,5t Gesamtzuggewicht überschreitest gilt 90kmh.
    Kleines Auto mit großem Anhänger = 130kmh
    Großes Auto mit kleinem Anhänger = 90 kmh
    http://www.zimagez.com/zimage/90-130.php#


    Danke für die guten Wünsche.
    Ist schon was anderes, deinen Sattelanhäger zu fahren und ich bewundere immer die Präzision, mit der ihr Kraftfahrer das macht.
    Darum mache ich Euch auch so weit wie möglich Platz und lasse LKW auf Autobahnen zum Überholen raus.
    Ich muss mit dem Teil noch Erfahrung sammeln, hoffentlich keine "tief schürfenden" ;)

  • Hallo


    was ist jetzt daran wieder mißverständlich?


    Zitat

    1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken


    Gewerblich ist ja kaum Freizeit oder?
    also die mobile Pommesbude geht ned


    und bei Vielzweckhänger kommts halt auf die Ladung an, und was man dazu erzählt


    ich kann ein Auto fürs Autohaus von A nach B fahren, oder ich hol des fürn Besitzer ab der ne Panne hatte und mein Spezl ist


    Gruß Mani