Es bleibt dem Kraftfahrzeughalter nicht selbst überlassen, wo er sein kennzeichen anbringt, weil ein ein schnelles und sicheres Erkennen des Kennzeichens gewährleistet sein muß. Für jedes Kraftfahrzeug ist der Anbauort entsprechend der spezifischen Bedingungen des KfZ (z.B. Alfa an der Seite) vorgeschrieben (genehmigt) und damit eventuell auch Bestandteil der Betriebserlaubnis. Diese Aussagen habe ich mal vom TÜV erhalten.
Gruß Max5