Tach Mario,
sieht so aus, als ob Du nicht verstanden hast, warum das mit MA12 und Weber nicht geht.
Ich versuche es nochmal, diesmal mit ausreichend Informationen drumherum:
In Deutschland gilt seit 1986 die Abgasnorm, dass ein Wagen mit Benzinmotor eine Abgasrückführung braucht.
In Deutschland gilt seit 1989 die Abgasnorm, dass ein Wagen mit Benzinmotor eine Abgasrückführung braucht und die Euro 1 erfüllen muss.
In Deutschland gilt das Gesetz, dass ein Fahrzeug in der Schadstoffklasse nicht sinken darf.
Der Nissan Micra [lexicon]K10[/lexicon] wurde ab 1986 mit Abgasrückführung ausgeliefert, damit er zugelassen werden darf.
Der Nissan Micra [lexicon]K10[/lexicon] wurde ab 1989 mit Abgasrückführung und Gemischregulierung ausgeliefert.
-> Hier gilt: Bis 1992 durften auch noch Autos zugelassen werden, die nur Abgasrückführung hatten. Vermutung: Damit ältere, unverkaufte Fahrzeuge noch auf die Straße kommen.
In der Fahrgestellnummer (bzw. der [lexicon]ABE[/lexicon] des Fahrzeugs) ist die Abgasnorm festgehalten/aufgeschlüsselt.
Zum erfüllen der Euro 1 brauchst Du ein Gemischaufbereitungssystem, das in der Lage ist das Gemisch selbstständig und Fahrerunabhängig zu verstellen.
Verstellen heißt hier, dass Gemisch im stöchiometrischen Bereich gehalten werden muss. Also nicht fetter als Lambda 0.98 und nicht magerer als Lambda 1.02.
Typ 1:
Ein Motor hat einen Vergaser und keine Abgasrückführung.
- Der Motor wird einmal nach Herstellervorgaben eingestellt. Im Fahrbetrieb werden keine Abgase zurückgeführt.
- Das hat zur Folge, dass viele NOx, viele CO2 und andere böse Stoffe entstehen. Der Wagen aber gefühlt gut "geht", weil der Vergaser ein bisschen zu Fett eingestellt wird. (Sicherheitsreserven u.s.w.)
Typ 2:
Ein Motor hat einen Vergaser und eine Abgasrückführung.
- Der Motor wird einmal nach Herstellervorgaben eingestellt.
- Der Motor fährt zu 90% im Teillastbetrieb. Denn niemand steht dauernd nur auf Vollgas. Denn niemand fährt nur mit Standgasdrehzahl.
- Im Teillastbetrieb werden Abgase zurückgeführt. Das hat zur Folge, dass die Verbrennungstemperatur um circa 100K zurück geht und etwas weniger NOx oder CO2 oder andere böse Stoffe entstehen.
Typ 3:
Ein Motor hat einen Vergaser, eine Abgasrückführung und eine Gemischregulierung.
- Der Vergaser wird ab Werk grundeingestellt.
- Das Motorsteuergerät hat die Möglichkeit das Gemisch immer im Bereich Lambda 0.98 <-> Lambda 1.02 zu halten. Das gilt für alle Betriebszustände, ausgenommen wieder Standgas und Volllast.
- Durch die Steuerung des Gemischs und die Abgasrückführung (die es in Kombination Warm - Kalt und Intern - Extern gibt) werden Schadstoffe weiter reduziert.
Soviel zu den Basic's.
Ein Webervergaser gehört zu Typ 1. Er hat weder Abgasrückführung noch die Möglichkeit das Gemisch im Betrieb immer auf Lambda 0.98 <-> Lambda 1.02 zu halten.
Ein Webervergaser darf also nur auf Autos gebaut werden, die vor 1986 produziert wurden.
Damit Fallen außnahmslos alle [lexicon]K10[/lexicon], die nach 1986 produziert wurden Gesetzlich für den Webervergaser raus. Es ist Gesetzlich nicht zugelassen in der Abgasnorm zu fallen.
Ich hoffe das ist nicht zu böse und ausreichend verständlich erleuert.
Viele Grüße,
Robert