Cupra Lippe für'n P11

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 4.996 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Flo_P11.

  • Moin!


    Ja nun, ich will niemanden langweilen :rolleyes: , aber wie isses nun eigentlich mit der Golf 4 Lippe? Hat die jemand verbaut? Weil, ich hab heute ausgemessen, und der 4er hat dieselben Stoßfänger-Maße wie der P11. Sowohl von vorne als auch von der Seite. Und mit ca. 28 Oiro kostet die Lippe auch net die Welt. Ich meine die Serienlippe mit dem langen Lufteinlaß in der Mitte.


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Was zum Teufel tut ihr hier herum mit der Bodenfreiheit?????? Ich hab gedacht bei euch in Dtl. darf das Auto so tief sein wie man will? Oder ist das etwa nicht der Fall? Bei uns in AUT ist es so, dass wir eine Mindestbodenfreiheit von 10 cm brauchen (ich befürcht sogar dass es ganze 11 cm sind :heul: ) aber was willsde machen, um den TÜV kommt man nicht drum herum und was der vorschreibt hat man einzuhalten, sonst gibts Stress mit Versicherung und Konsorten! :heul:
    Also kann es sein, dass du das mit dem Bodenabstand mit UNSERER ÖSTERR. TÜV-Regelung verwechselt hast???
    Kann sein dass ich mich irre, aber ich denk in DTL kanns Auto so tief sein wiesd willst. Lasse mich da aber gern eines Besseren belehren, zudems mich ja eh nicht direkt betrifft, da über mich ja der österr. TÜV wacht! Und da kann man sich eh so ziemlich gar nichts erlauben!!!!!! :heul:


    Also dann! :hi:

    legal..........illegal.........scheissegal.... :uzi: :pol: :flipa:

  • Moin!


    Jo, ich hab die 10 cm Info vom TÜFFer. Kann ich also nur für die Region hier bei uns sagen. Das Zitat stammt von von
    http://www.audiscene.de/html/body_bodenfreiheit.htm


    Ich denke nicht, daß man jetzt rumdiskutieren muß. Zum TÜFFer gehen und fragen kann ja jeder für sich selber. ;)


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • nochmal zu der Golf IV Lippe. Ich hab mir die mal angeguckt... da wird man auch keinen Schaufelefekt haben. Und an den Seiten geht die ebenfalls ganz schön tief.
    Wenn du die drunter machst kommste auch unter 10(11)cm.
    Ich hatte vorne an der Cupra Lippe 8 und an den Seiten 6cm ;(

  • Moin!


    Hardy:


    Naja gut, es muß ja keine Schaufeleffekt sein. Wer sich die Arbeit machen will, kann ja eine kleine "Schaufel" mit GFK anfügen, das ist ja nicht weiter ein Problem. Ich denke, man wird mit keiner Serienlippe diesen Effekt hinbekommen.


    Und was die Cupralippe angeht...ich blick das nicht. Es gibt doch nur einen Cupra, den Leon. Weiter oben stand doch aber was von einem anderen Modell, oder (Cordoba, glaubich)? Ich hab mir damals alle anderen Modelle angesehen bei Seat, aber kein anderer hatte eine ähnliche Lippe. Was denn nun? Man liest immer nur "Cupra". Wo kommt die Lippe denn nun eigentlich her?


    Was die Tiefe angeht...kommt halt darauf an, ob man das Auto tiefergelegt hat. Ich hab meine Federn schon lange wieder ausgebaut, und komme auf 23 cm Bodenfreiheit. Die Golf 4 Lippe hat 10 cm, langt also. Und wenn`s weniger sind...mein Gott, nimmt man halt die Lippe vor`m TÜFF ab und erzählt denen, daß die Löcher schon da waren, weil man die Stoßstange von einem anderen Wagen geholt hat.


    So viel Text für ein Stückchen Plastik. Furchtbar... :evil:


    Cy@,


    Byte

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  • ByTeCrAcKa


    ... hast ja recht.
    Also nochmal zu der "CUPRA" Lippe :]
    ich hab das ding einfach auf gut glück gekauft !!!
    Dachte mir für 22Euros kann man nichts falsch machen.


    Die Lippe habe ich mit folgender Artikel-Nummer/Daten bestellt:
    Cupra Lippe 98er TeileNr: 6K0805903E Preis:21,43 €

    steht aber auch hier ...


    danke nochmal an "ClioCabrioDriver" :Bier:


    Sagte zur Dame am PC müßte eine vom Ibiza sein (Cordoba ist ja gleich blos mit Stufenheck). :D


    Vom Leon kenne ich nix.
    Passte dann auch gott sei dank an die kleine Serienlippe vom P11. Vom TopSport weis ich nicht
    (haste aber ja sowieso nicht mehr :D )

  • Moin!


    Ah, daher! Nix Leon. :rolleyes: Oki danke, dann weiß ich schon mal mehr!


    Ich bin gerade auch am Überlegen, ob die Lippe vom 200SX (S13?) passen könnte. Wir haben hier einen abgemeldetes Amimodell (240 SX) stehen, bei dem ich mal die Lippe abmontieren und bei mir dranhalten werde. Von den Maßen her würde sie grob passen. Hat den Vorteil, daß man alte 200er auf dem Schrotti finden kann.


    Naja, im Endeffekt bleibt also die Wahl zwischen Golf 4, Seat Ibiza Cupra und evtl. 200SX (S13). Jetzt hab ich die Qual der Wahl.


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • @ByTheCracka: Also in dem Schreiben, dass du da angefügt hast, steht eigentlich, dass es nirgendwo konkret vorgeschrieben ist, was die Bodenfreiheit angeht. Weder in der STVZO, noch in anderen Merkblättern, da steht nur was von SOLLTE aber nichts von VORGESCHRIEBEN! Wie kommt es dann, dass dir der TÜVer was von VORGESCHRIEBENEN 10 cm erzählt???? Check jetzt gar nichts mehr! Ich hab wie gesagt immer gedacht, ihr Deutschen lebt im gelobten Land, da ihr euch mit euren Autos um einiges mehr erlauben könnt also wir Ösis, was zum Beispiel Geschwindigkeit oder tieferlegung angeht. Und jetzt erfahr ich da was davon, dass auch ihr diese blöde 11-Cm-Regel habt????? Schön langsam gerät meine schöne Tuning-Welt völlig aus den Fugen! Ausserdem sind ja auch in allen möglichen deutschen Tuning-Zeitschriften Autos abgebildet, die den Asphalt direkt ankratzen, und die dürfen ja normalerweise auch nichts abdrucken, was nicht irgendwie rechtlich abgesichert ist. Da würde sicher dann ja jeder, der in so ner Zeitschrift drin ist strafbar machen!!!! Also da muss es doch jetzt irgendwo ne klare Stellungnahme zu dem Thema geben!!!
    Kann uns da vielleicht einer unserer ALLWISSENDEN Moderatoren weiterhelfen?????? ;)

    legal..........illegal.........scheissegal.... :uzi: :pol: :flipa:

  • Moin!


    Flo:


    Genau das ist es, was ich auch nicht verstehe. Der TÜFFer sagte, es MÜSSEN 10 cm Platz bleiben, aber ich sehe öfters monsterartig getunte Kisten hier rumeiern, bei denen man das kalte Grausen bekommt, wenn man sich vorstellt, was passiert, wenn sich denen ein Steinchen auf der Straße in den Weg stellt. Wie gesagt, was Karosserieumbauten angeht, kann ja jeder beim TÜFF anfragen...ein Anruf und Sie werden geholfen.


    Nebenbei...in den Tuningzeitschriften müssen ja nicht alle Autos regulär angemeldet sein. Wenn es als Showcar angemeldet ist, dann kann man da sogar ein Hirschgeweih auf die Haube montieren und Opas Ohrensessel als Fahrersitz nehmen. Die dürfen ohnehin ja nicht auf der Straße fahren.


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • ...hab mal ein bisschen gesucht. In der StVO steht anscheinend nix. Aber folgendes ist vielleicht ganz interessant...
    (aber ein bisschen viel zu lesen :D )


    Wie tief darf ein Auto sein ?


    Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.


    Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?


    Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
    Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.


    Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.


    Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.


    Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/Reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.


    Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.


    Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.


    Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)

  • Aha, also im Grunde gibts bei euch keine genaue Regelung die Tieferlegung anbelangt. Dann frage ich mich allerdings schon, was diese Aktion der :pol: mit dem Holzpflock sollte. Ich meine wenn es sowieso keine Vorschrift diesbezüglich gilt und alles eingetragen ist, was wollen die :pol: dann machen??? Können einem dann eh nix!!
    Auch der TÜVer dürfte dann ja eigentlich nichts sagen können, wenns eh nirgends vorgeschrieben ist, wie kann der dann plötzlich auf einen Mindestabstand bestehen???? ?( Fragen über Fragen!!!! ;) Wie gesagt, mich betriffts eh nicht so, da für mich der TÜV Österreich verantwortlich ist, und da heißts klipp und klar min. 10 cm, sonst kommt man nicht durch den TÜV!!!!! :heul:
    Aber wundern muss ich mich schon über euren Paragraphen-Dschungel, aber konkret erfährt man nicht was jetzt Sache ist!!! Ist ja wieder mal klar, kein Wunder dass einem dann die :pol: :flipa: erzählen können was sie wollen.
    Blöde Sache das ganze!!!!!!

    legal..........illegal.........scheissegal.... :uzi: :pol: :flipa: