Arbeitspausen

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.227 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von moxon.

    • Offizieller Beitrag

    Moin Moin,


    wir haben hier gerade ne kleine Diskussion über die Freizeiten zwischen 2 Schichten. Ich habe da vor ner Weile schon mal gegoogelt aber im Arbeitsschutzgesetz steht das nicht drin was ich suche. Einer meiner Kollegen hatte da mal ne PDF wo das drin stand aber der ist gerade nicht da.


    Also es geht wie gesagt um die freie Zeit zwischen 2 Schichten. Unsere Firma möchte da zu unseren Gunsten immer das wir mindestens 12 Stunden frei haben, ist aber nicht unbedingt immer in unseren Interesse.


    Ich habe wie gesagt das ganze schon gesehen, kann es aber momentan nicht wiederfinden das man einmal pro Woche auch weniger als 12 Stunden frei haben kann.


    Geht jetzt hier NICHT um eine Diskussion bezüglich der Firmenregeln sondern um die Gesetzeslage im Schichtdienst allgemein. Wir arbeiten rund um die Uhr, auch an Feiertagen und an Wochenenden.

  • Mein Wissensstands beläuft sich auf gesetzlich vorgeschriebene 11 Stunden zwischen zwei Schichten. Dieses Wissen ist aber schon älter und ich weiß nicht ob es noch auf der Höhe der Zeit ist.


    Tante Edith, sagte mir grad die Regelung:
    http://www.bundesrecht.juris.de/arbzg/__5.html


    Soll aber wohl auch Abweichende Tarifliche Vereinbarungen geben und massig Ausnahmen. Ärzte beispielsweise arbeiten ja mal gerne 3-4 24 h Schichten in der Woche

  • Zitat

    Original von Jens [NFCBW]
    Ja das mit den 11 Stunden kenne ich, bei uns rechnen die halt immer 1 Stunde als Fahrtzeit rauf deswegen die 12 Stunden


    Warum stellst du dann die Frage wenn du es weist?


    Einmal weniger ist Quatsch. Du darfst jedes mal nur 11 h haben... nur bei 10 h muss ein Ausgleich geschaffen werden.
    Alles was du wissen musst steht in diesem §.


    Berufsspezifische Sachen wirst du über den Berufsverband bekommen. Bspw Sonderreglung bei Radarüberwachung damit man nicht einpennt und 2 Flugzeuge zusammen stoßen...


    Fahrtzeiten sind übrigens keine Arbeitszeiten, dass ist "Privatvergnügen". Dein Arbeitgeber ist also sehr kullant ;)

    • Offizieller Beitrag

    Weil es nicht um die 11 Stunden ging sondern um die kürzeren Pausen zwischendurch, also diese Ausnahmeregeln ^^ :stichel:


    Habe gerade auch nochmal von unserer Führung die Bestätigung bekommen das es die Regeln gibt, nur das ganze auf Papier wäre interessant.


    Btw ich bin seit Ende 2009 nicht mehr beim Bund sondern in der Raumfahrt ;)
    Beim Bund war das ganze noch anders da waren viel längere Arbeitszeiten bzw auch kürzere Pausen aber das ist ja sowieso ne ganz andere Schiene.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens nach sind 11 Stunden Ruhezeit (Fahrzeit ist nicht Arbeitszeit, also damit Ruhezeit) das Minimum. In Ausnahmefällen kann die Ruhezeit aber reduziert werden wenn am folgenden Tag (so ist es bei uns) ein entsprechender Ausgleich erfolgt.


    Beispiel:


    Tag 1: 10 Stunden Arbeit - 9 Stunden Ruhezeit
    Tag 2: 10 Stunden Arbeit - 13 Stunden Ruhezeit


    Arbeitszeitgesetz §7 besagt unter anderem:


    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,


    ...


    3. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,


    ...


    Es kommt also auf euren Tarifvertrag an. Es wird ja mindestens eine BV Schichtarbeit geben, da solltest du das nachlesen können.

    Nissan Maxima - Enjoyed the Ride - Was a very good time


    ..:: [lexicon]A32[/lexicon] <> VQ30DE <> 220.000km <> Schalter ::..


    Toyota Prius - A new experience


    ..:: NHW20 <> HSD <> 118.000km <> [lexicon]CVT[/lexicon] ::..

  • Bei uns (IG Metall NDS) sind 11std Ruhezeit vorgeschrieben(ausnahmen nur mit genehmigung des Betriebsrats)

  • Zitat

    Original von moxon
    Mein Wissensstands beläuft sich auf gesetzlich vorgeschriebene 11 Stunden zwischen zwei Schichten. Dieses Wissen ist aber schon älter und ich weiß nicht ob es noch auf der Höhe der Zeit ist.


    Tante Edith, sagte mir grad die Regelung:
    http://www.bundesrecht.juris.de/arbzg/__5.html


    Soll aber wohl auch Abweichende Tarifliche Vereinbarungen geben und massig Ausnahmen. Ärzte beispielsweise arbeiten ja mal gerne 3-4 24 h Schichten in der Woche



    Nicht wirklich richtig..Tarifrecht geht vor kein Gesetz

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

    Einmal editiert, zuletzt von Sumpfbulle ()


  • Muss ja auch nicht das Gesetz lässt diese Tariflichen Bestimmungen zu. Hättest mal in §7 werfen soll vor dem antworten ;)