Es interessiert mich mal theoretisch, wie es sich damit verhält.
Angenommen, man erwirbt bei einem Händler ein Fahrzeug mit Tageszulassung. Dann ist man ja der zweite Halter, denn der Händler ist der erste.
Nun ist mir bekannt, nachdem ich bei mehreren Neufahrzeugen "Erstzulasser" war, dass mir im Falle einer Zerstörung (Brand), eines Totalverlusstes durch Straftat oder durch Totalschaden nach Unfall bis 18 Monate nach Zulassungsdatum der Neupreis (bei Unfall abzüglich Restwert) erstattet würde.
Wie würde es sich bei einem "Zweitbesitzer" wegen Tageszulassung verhalten?