Vollkasko/TK bei Tageszulassung

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  • Es interessiert mich mal theoretisch, wie es sich damit verhält.


    Angenommen, man erwirbt bei einem Händler ein Fahrzeug mit Tageszulassung. Dann ist man ja der zweite Halter, denn der Händler ist der erste.


    Nun ist mir bekannt, nachdem ich bei mehreren Neufahrzeugen "Erstzulasser" war, dass mir im Falle einer Zerstörung (Brand), eines Totalverlusstes durch Straftat oder durch Totalschaden nach Unfall bis 18 Monate nach Zulassungsdatum der Neupreis (bei Unfall abzüglich Restwert) erstattet würde.


    Wie würde es sich bei einem "Zweitbesitzer" wegen Tageszulassung verhalten?

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  • Danke, Ölfe.


    "i.d.R." bedeutet, Ausnahmen denkbar.


    Es sei dann wohl angeraten, sich zuvor mit seiner VS ins Benehmen zu setzen.
    Ich hab jetzt gelesen, dass es auch darauf ankommt, dass das Fahrzeug noch die "Neuwageneigenschaft" besitzen muss:


    - es darf nicht länger als vor einem Jahr vom Band gelaufen sein
    - muss aus aktueller Produktion stammen (so noch unverändert hergestellt werden)
    - darf keine Standschäden/Beschädigungen haben, auch nicht reparierte
    - darf nicht zu Verkehrszwecken benutzt worden sein
    - "vernachlässigbare" KM-Leistung (hallo Gummi)


    meintest du das, als Ausnahmen zur Regel oder hast du noch andere Erfahrungen?


    Ich frage mich gerade, ob der bepelzte Himalaya-Bewohner seine Fachunterlagen geschreddert hat oder schon wieder die Hinterpfoten auf der Campingliege ausstreckt, weil er sich bei seinem Fachgebiet nicht einklinkt :D

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  • Moin!


    Ja. Das meinte ich so ungefähr. :)


    Es ist mir in den vergangenen 14 Jahren nicht untergekommen - außer bei Direktversicherern - dass die Fahrzeuge nicht als Neuwagen angesehen bzw. policiert wurden.