Nehmen wir mal an, Peter hat am Samstag ein Auto gekauft. Vertrag mit Händler Hugo gemacht, Wagen angezahlt mit 480 Euro (10% vom Kaufpreis).
Peter kommt am Montag zum Händler mit Kurzzeitkennzeichen, um den Wagen zu bezahlen und zu sich zu überführen.
Nun hat Händler Hugo aber jemanden gefunden, der 5000 Euro für den Wagen bezahlt und ihn vor 2 Stunden verkauft.
Natürlich will er Peter nicht die im Vertrag festgehaltene Anzahlung zurück bezahlen.
Peter hätte den Wagen ja Montag morgen holen können und nicht erst am Montag Nachmittag um 16 Uhr. Somit sei der Vertrag hinfällig und das Geld stehe dem Händler zu.
Die Kosten für das nun nutzlosen Kurzzeitkennzeichen kommen natürlich noch hinzu.
Peter ist stinksauer und will den Händler anzeigen.
Hat Peter falsch gehandelt, weil er den Wagen erst Nachmittags abholen wollte?
Welche Ansprüche hat er gegenüber Händler Hugo? Anzahlung? Kurzzeitkennzeichen? Spritgeld? (ein Weg 180km)