Lohnfrage

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 890 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Hallo,


    Peter hat folgendes Problem:


    Peter arbeitet seit 9 Jahren bei der gleichen Firma und erhält Lohnstufe XYa.


    Da in letzter Zeit (Zeitraum von ca. 1 Jahr) er Probleme hatte mit seinem Teamleader, hat Peter sich in eine andere Arbeitsstelle permanent versetzen lassen. Er hat zwar immer noch mit dem Teamleader zu tun, aber sieht ihn nicht mehr täglich(und das ist auch besser so).


    Nun wurde Peters alte Position wieder neu ausgeschrieben, aber mit einer Gehaltsstufe höher und weniger Aufgabenbereich.


    Peter hat auf der alten Position , 1. :seinen Job gemacht , 2: Krankheits- und Urlaubsvertretung für den Teamleader und 3.: Krankheits- und Urlaubsvertretung (in der Position wo er nun permanent ist) gemacht.


    Die neue Stelle, die mit mehr Gehalt ausgeschrieben ist, beinhaltet nur den "normalen "Job plus die Urlaubs- und Krankheitsvertretung des Teamleaders.



    Nun die eigentliche Frage:


    Hat Peter Chancen das im über 9 Jahre entgangene Gehaltsunterschied einzuklagen???
    Sind immerhin ca. 15 000 Euro Brutto über 9 Jahre.


    Noch als Info: Beide Positionen erfordern genau die gleichen Vorraussetzungen, sprich (Ausbildung, Abschluss, usw.)


  • Das hat sich Peter auch schon gedacht und wird einen Fachanwalt aufsuchen, damit der Peter besser berät.



    Zitat

    Original von SePtOn
    Es sollte immer Bedacht werden, dass ein Bruch zwischen AG und AN entsteht, wenn man sich vor Gericht begegnet.


    Das ist Peter egal, da Peter eh plant die Firma anfang nächstes Jahr zu verlassen.

  • Vorsichtig sein!


    Kann auch mal ganz schnell nach hinten losgehen für Peter!


    Gehälter und Löhne sind immer Verhandlungssache, auch wenn man an Tarifgruppen usw gebunden ist. Es kann auch sein, das man in Lohngruppe XYa ist, aber den Lohn aus XYb bekommt. Tarifliche erhöhungen sich aber nur nach Lohngruppe XYa richten...



    Sehr komplexes Thema.


    Kurz gesagt: Würde mir an Peters stelle keine Hoffnungen machen dabei auch nur mit einem Euro im Plus rauszugehen.


    Das ist meine Meinung.


  • Deswegen will Peter ja zu einem Anwalt gehen (Rechtschutzversicherung), damit der Anwalt abwägt ob es Sinn macht oder nicht.
    Peter rechnet in dem Moment nicht mit einem Euro, aber nachfragen bzw. nachhaken kann man ja.

  • Es ist definitiv ein Fall für den Arbeitsrechtler.


    Ich kann hier nur auf den Öffentlichen Dienst bezogen sagen, dass eine Verwaltungsangestellte, die über 6 Monate mehr Arbeit bzw. Leistung erbracht hat, als ihre Arbeitsplatzbeschreibung erfordert, einen Anspruch auf Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe (nach BAT) damit erworben hat.


    Das Mädel war schlau wie ein Fuchs... nahm monatelang klaglos zusätzliche Aufgaben an und dann kam ihre Forderung ... mit der sie durch kam. Sie hatte einen Fachanwalt für öffentliches Dienstrecht.


    Es trifft zwar nicht genau den fiktiven Fall, aber ist auch nicht ganz daneben ...

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