Ärger mit Kurzzeitkennzeichen

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.883 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Corsaspeedy

    Zitat

    Wenn die wollen können die also einem anhängen was Sie wollen und du bist dann der der das Gegenteil beweisen muss...


    Das stimmt so nicht ganz, wenn Dir das zuviel wird würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Man muss sich nicht alles gefallen lassen! In Deutschland gibt es das Prinzip der "Unschuldsvermutung"! Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.(Quelle Wikipedia)


    Ohne Rechtsschutzversicherung ist das aber etwas kostspielig, mit einer unklaren Aussicht auf Erfolg.


    Kuhle Sache! =)

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • OK, ich versuche das jetzt mal zu verklabustern, was nicht einfach ist, wenn man nicht selbst dabei war und somit nicht die Gedankengänge der Polizisten nachvollziehen kann und deshalb nur Vermutungen anstellen kann.


    Die Sache mit dem Kurzzeitkennzeichen und der Fahrt zum Essen sollte kein Problem sein, man kann auch eine solche Fahrt mit einer Probefahrt verbinden und die "rein gastronomische Motivation" ist nicht nachweisbar.


    Der Schilderung nach konnten nicht alle in solchen Fällen für eine zweifelsfreie Überprüfung erforderlichen Papiere vorgelegt werden. Dies ist Peters Problem, wofür er alleine verantwortlich ist und die Ursache gesetzt hat, warum sich die Polizisten in der Pflicht sahen, vertieft nachzubohren. Sie können nicht sagen, "ok, wir glauben das alles einfach mal" und dabei hoffen, dass es seine Richtigkeit hat. Dafür dürfte Jeder im Interesse seines eigenen Eigentums Verständnis haben. Daheim haben alle Buben Klicker.


    Ich gehe davon aus, dass sie einen polizeilichen Ermittlungsvorgang in ihrer Vorgangsbearbeitungssoftware aufgemacht haben um zu allgemeinen Bürozeiten (Werktags 08.00-16.00 Uhr) Überprüfungen beim Hersteller (ggf. über Interpol) zu veranlassen, zu welcher FIN die Motornummer gehört und ob evtl. ein Diebstahl vorliegen könnte. Motornummern sind anders nicht zu überprüfen, nur bei einigen deutschen Herstellern.


    Mir bleibt es allerdings ein Rätsel, warum sie Peters Führerschein einbehalten haben, bis zur Vorlage der Papiere. Sinn hätte gemacht, den Fahrzeugschlüssel einzubehalten oder das Auto auf das Verwahrgelände der Polizei zu verbringen.


    Vorbestraft ist Peter noch lange nicht und wird es auch wohl nicht sein, aber er befindet sich derzeit im polizeilichen Informationssystem, wegen des noch in Bearbeitung befindlichen Vorgangs. Die Frage, ob Peter "schon mal mit der Polizei zu tun hatte", dient auch dem Ausschluss der Verwechslung bei zufälliger Namensgleichheit. Sie dient auch dazu, dass die mit der zweiten Kontrolle befassten Beamten sich für Rückfragen mit den Kollegen der ersten Kontrolle in Verbindung zu setzen, um Doppelbelastungen für beide Seiten zu vermeiden (Ermittlungen in der selben Sache).


    Zum angesprochenen "Verdachtsraster", warum man wiederholt "Opfer" lästiger Polizeikontrollen wird: Dann kann es tatsächlich sein, dass Habitus und Erscheinungsbild nicht zum Fahrzeug passen oder man ist einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Eine "Loddelkarre" (klassisches Zuhälterfahrzeug) mit Frau auf dem Beifahrersitz, findet hierbei mit Sicherheit mehr polizeiliche Aufmerksamkeit, als ein Polo mit Aufkleber "Schackeline an Bord".


    Peter sollte abwarten, ob er irgendwelche behördliche Post in dieser Sache bekommt. Es wird nicht immer alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Peter hat vermutlich ein Aktenzeichen der Polizei, falls nicht, sollte er nachfragen. Dann kann er sich auch erkundigen, was Stand der Sache ist und ob sich das Problem inzwischen geklärt hat. Peter hat in jedem Fall das Recht, zu erfahren, welche "Tat" ihm zur Last gelegt wird. So lange es sich um polizeiliche Vorermittlungen handelt, muss er keinen Grund zur Sorge haben und kann abwarten.


    Wenn Peter eine Vorladung der Polizei bekommt, kann er sich immer noch überlegen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Derzeit sehe ich noch keinen Grund.


    Wenn Peter nichts mehr davon hört, sollte er in 3-6 Monaten eine Selbstauskunft über die von ihm gespeicherten Daten bei der Polizei einholen. Die Polizei ist verpflichtet, Auskunft zu geben und wenn es keine Veranlassung mehr gibt, diese Daten zu löschen.

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