K&N 57i, was kann ich glauben?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.022 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von beno1977.

  • Schönen guten tag,


    ich besitze einen Almera n15 1.4 Stufenheck und seit dem ich weiß, wie er sich ohne Luftfilter anhört möchte ich unbedingt einen Sportluftfilter haben. Nun bin ich durch einiges suchen auf den K&N 57i Performance Kit Nissan Almera N15 1.4i gestoßen... Nun geht es um die Anmeldung/Zulassung. Habe hier nach einer ABE gesucht, weil jemand meinte das ich diese benötige. Nix gefunden. Habe einen Verkäufer gefragt der mir folgendes geantwortet hat:
    "Hallo,
    eine ABE wird nicht benötigt und eine Zulassung oder Vorstellung beim TÜV ist ebenfalls nicht notwendig.
    Da es sich um keine bauliche Veränderung, sondern um einen Tausch handelt.
    Der Filter kann also bedenkenlos eingesetzt werden.
    Gruß"


    auf der Website steht, dass eine Schallschutzmatte unter der Motorhaube notwendig ist und "TÜV: ohne"(Wie wird das interpretiert?)


    DANN habe ich noch gelesen, dass man den vielleicht nur noch mit Einzelabnahme genehmigt kriegt, was kann ich nun glauben? Wäre nett wenn mich jemand aufklären könnte. Bin da leider nicht so involviert und ein ziemlicher Anfänger(Sufu wurde genutzt).


    Liebe Grüße

  • Hallo und erstmal herzlich willkommen im Nissanboard,


    bei K&N gibt es 2 Möglichkeiten.


    zum einen den Filtereinsatz als Tauschfilter, den der Händler meinte: (Abbildung ähnlich)




    und dann das K&N Kit: (hier bei einem SR20DE)



    für dieses brauchst du definitv ein Gutachten und eine Dämmatte unter der Motorhaube.


    Gruß Hansi

    N15 GTI - 196.092 km - EZ 01/98 - abgemeldet 24.07.08


    "wenn man nicht die Fresse halten kann, einfach mal Ahnung haben!"

  • so einfach ist das nicht, weil das Gutachten inzwischen eingezogen und ungültig ist.


    Du brauchst also einen kulanten Prüfer oder einen blinden ;)

    N15 GTI - 196.092 km - EZ 01/98 - abgemeldet 24.07.08


    "wenn man nicht die Fresse halten kann, einfach mal Ahnung haben!"

  • Hallo leite ich fahre selber einen K&N 57i Kit


    Habe ich vor ca 1,5 Jahren hier im Forum gekauft. vom Verkäufer damals ausdrücklich mit ABE
    nunja kam das ding an Filter so weit okay nur 1. Manko Filter ABE aus Östereich 2. In der ABE stand das eine Dämmatte an der Motorhaube montiert werden muss.


    Nunja alles ja noch nicht so das Problem, bin ich mal aus Spaß zum befreundetetn DEKA Prüfer gefahren (Vater vom guten Frend) der hat die ABE durch PC gejagt und meine das er mir dazu immoment keine Infos geben kann. Er aber weiß das 95% alles ABEs aus Österreich zurück genommen wurden. Nunja ende vom Lied ich habe 0 Ahnung ab ich ihn Fahren darf, aber geht jetzt seit 1 Jahr gut auch ohne Dämmatte. Vorm TÜV nehm ich ihn ab.


    Hoffe konnte Helfen :)

    Folge nur deinen eigenen Gesetzen und denen der StVo, höchstens!

  • Ist der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten überhaupt bekannt?


    Eine ABE ist eine Allgemeine BetriebsErlaubnis, d.h. das Teil wurde geprüft und man braucht die ABE nuir mitführen. Eine Vorführung vor einem Sachverständigen und die Ergänzung der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig


    Ein Teilegutachten hingegen ist eine Hilfe für den Prüfer, auf dem relevante technische Merkmale vermerkt sind sowie einige Test am spezifischen Fahrzeug, die dem Prüfer eigene Tests abnehmen. Das ist kein Garant für eine Eintragung und somit zur Legalität. Der Prüfer kann trotz Gutachten die Eintragung ablehnen, wenn er Bedenken hat. Im Umkehrschluss kann er aber auch trotz fehlendem Gutachten ein Tuningteil eintragen, wenn er es für genehmigungswürdig befindet.

  • Hallo,


    also ich fahre in meinem Almera auch ein 57i Kit von K&N. Hab den damals noch (als die Teilegutachten noch ihre Gültigkeit hatten) eingetragen bekommen.


    Nun, so wie es weiter Oben steht haben die Teilegutachten von solchen 57i Kits zu 95% ihre Gültigkeit verloren.


    Sprich: entweder ein sehr kullanter oder blinder Prüfer, oder alle 2 Jahre vor der HU ausbauen und in der Zwischenzeit (strenggenommen) ohne Versicherungsschutz fahren.

  • Tipp: Das Teilegutachten des TÜV Österreich ist zwar ungültig, kann aber, genauso wie Fahrzeugscheine gleicher Fahrzeugtypen (mit gleicher Motorisierung) für eine Einzelabnahme zurande gezogen werden und trotzdem zur Eintragung führen. Allerdings besteht fast nur noch die Möglichkeit der Auspuff ODER Sportluftfilterabänderung (ausgenommen man lässt alles orginal oder hat zuviel Geld).


    Heißt, wenn dir der Sportluftfilter eingetragen wird, dann i.d.R. nur noch mit dem Zusatz "nur in Verbindung mit Serienauspuffanlage".


    Empfehlung: Bau dir nen Tauschluftfilter ein. Den kannst du auch mit nem Sportauspuff fahren, da wird niemand was sagen.

    Reggie: Schau... die Katze hat genießt...


    Septon: Sie muss allergisch auf mich sein :D

  • Zitat

    Original von Reggie
    Tipp: Das Teilegutachten des TÜV Österreich ist zwar ungültig, kann aber, genauso wie Fahrzeugscheine gleicher Fahrzeugtypen (mit gleicher Motorisierung) für eine Einzelabnahme zurande gezogen werden und trotzdem zur Eintragung führen. Allerdings besteht fast nur noch die Möglichkeit der Auspuff ODER Sportluftfilterabänderung (ausgenommen man lässt alles orginal oder hat zuviel Geld).


    Heißt, wenn dir der Sportluftfilter eingetragen wird, dann i.d.R. nur noch mit dem Zusatz "nur in Verbindung mit Serienauspuffanlage".


    Empfehlung: Bau dir nen Tauschluftfilter ein. Den kannst du auch mit nem Sportauspuff fahren, da wird niemand was sagen.


    Mit dem damaligen Gutachten war es nicht möglich den Luftfilter in Verbindung mit ner geänderten Abgasanlage zu fahren....
    Deswegen hatte ich beides in Verbindung, über ne Einzelabnahme gemacht, obwohl das Gutachten damals noch gültig war.


    Wer ist überhaupt dieser Tüff?

    RNT powerd S14a SR22DET & JN15 Pulsar VZR

  • Ich hab damals est den K&N eintragen lassen und später den Roar ESD (mit ABE) dran gemacht. Bis jetzt (ich glaube 3 x) keine Probleme bei der HU gehabt.

  • Zitat

    Original von beno1977
    Ich hab damals est den K&N eintragen lassen und später den Roar ESD (mit ABE) dran gemacht. Bis jetzt (ich glaube 3 x) keine Probleme bei der HU gehabt.


    und genau das ist nicht mehr zulässig. du brauchst ne kombiabnahme mit beidem zusammen. so wirds dann auch in den schein eingetragen!!!

  • Mal so am Rande:



    Endschalldämpfer mit E-Zeichen gelten auch als Äquivalent zum Serien-ESD. Ansonsten müsste man ja auch sämtliche Zubehörschalldämpfer von ATU oder Pitstop, die nicht von Nissan sind, mit dem K&N zusätzlich eintragen lassen. ;)


    Der Roar hat ein E-Zeichen und keine ABE, d.h. rein technisch ist er nicht lauter als das Serieteil (sonst gäbe es kein E-Zeichen :idee: ).

  • Der Magnaflow hat keine ABE (Die ABE ist übrigens ein nationales, also nur deutsches, Konstrukt) , sondern eine E-Nummer und das dazugehörige Zertifikat. Folglich kannst du auch keine "ABE" mit dir führen. Dieses Zertifikat brauchst du nicht mitführen, da es beim KBA unter der bekannten Ordnungsnummer hinterlegt ist, wie bei jedem anderen Teil mit E-Nummer.


    Bei einer all. Verkehrskontrolle wird's aber einfacher, wenn man das Zertifikat vorlegt. Denn mal unter uns Gebetsschwestern: Dass der Magnaflow eine E-Nummer bekommen hat, ist ohnehin der größte Scherz des Jarhunderts. :D


    PS:



    ABE, E-Nummer und Eintragung nützen aber dennoch nichts, wenn das Auto die zulässige Emissionsgrenze übersteigt - unabhängig vom mit oder ohne 57i. ;)

  • Heißt also, wenn ich nen Magnaflow drunter habe, für den ich ein Zertifikat habe, und der Sportluftfilter im Fahrzeugschein eingetragen ist, dann können mir die lieben :pol: nichts?

  • @ Sven


    Stimmt was die jetzige Lage angeht. Zur der Zeit wo ich es gemacht habe aber nicht.


    Auszug aus dem Teilegutachten Tüv Österreich was damals auf jeden Fall noch gültig war:


    Punkt III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen:


    Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es keine Einschränkungen.