Stillgelegtes KFZ zulassen

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.473 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von oggsi_eggdschen.

  • Zitat

    Original von Corsaspeedy

    Zitat

    Daher ist im Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) nur auf der Vorderseite der nächste HU-Termin vermerkt (Sommer 2012), also ohne Stempel einer Prüforganisation auf der Rückseite im Feld "Raum für weitere amtlich zugelassene Eintragungen", in denen ein solcher Stempel normalerweise bei weiteren HU-Terminen eingetragen wird.


    In diesem Fall sieht die Sache in meinen Augen anders aus. Du hast ja im Fahrzeugschein "vom Amt" vermerkt das das Fahrzeug noch bis xx/xx Tüv und Au hat.
    Einen Stempel kann man klauen und dann die Dokumente fälschen, aber einen ganzen Fahrzeugschein fälschen?
    Außerdem sollte der Fahrzeugschein in deren Computersystem mit dem aktuellen Tüv Datum gespeichert sein, das selbe System hat ja auch das Datum auf den Schein gedruckt, ergo müssen ja zu diesem Zeitpunkt gültige Berichte vorgelegen haben!
    Ich würde das mit dem Sachbearbeiter oder dem Amtsleiter dort ausdiskutieren, natürlich höflich und freundlich aber bestimmt!


    Nein, das hat nicht vorgelegen, beim abmelden braucht man die Unterlagen nicht. Der / die Sachbearbeiter übernimmt einfach nur die daten aus dem Stempel.
    Aber beim wieder anmelden ist die Vorlage der AU / HU Pflicht, ebenso wie das mitführen. das steht aber auch immer drauf gedruckt.


    Hier im WW würdest du auch nach Hause geschickt ohne Bescheinigung und das schon seit mindestens 17 Jahren...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Corsaspeedy


    In diesem Fall sieht die Sache in meinen Augen anders aus. Du hast ja im Fahrzeugschein "vom Amt" vermerkt das das Fahrzeug noch bis xx/xx Tüv und Au hat.
    Einen Stempel kann man klauen und dann die Dokumente fälschen, aber einen ganzen Fahrzeugschein fälschen?
    Außerdem sollte der Fahrzeugschein in deren Computersystem mit dem aktuellen Tüv Datum gespeichert sein, das selbe System hat ja auch das Datum auf den Schein gedruckt, ergo müssen ja zu diesem Zeitpunkt gültige Berichte vorgelegen haben!
    Ich würde das mit dem Sachbearbeiter oder dem Amtsleiter dort ausdiskutieren, natürlich höflich und freundlich aber bestimmt!


    Habe mich mit der Zulassungsbehörde in Verbindung gesetzt und die verbindliche Aussage bekommen, dass in diesem speziellen Fall der Vermerk im Fahrzeugschein ausreicht.


    Thema geklärt :)