widerruf

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 942 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von og306.

  • klaus hat sich ein angebot für fenster+montage machen lassen


    da es um ein musterhaus ging (besserer preis) mußte er auch gleich unterschreiben, weil es noch drei andere interessenten gab


    klaus hat sich dann gedacht, auch wenn das nur ne ausrede ist. der preis ist gut.
    ist jetzt also unterschrieben!


    jetzt will klaus aber mit dem angebot noch bei zwei örtlichen fensterbauern nachfragen.


    auf der rückseite des vertrages steht aber nix vom widerruf?


    es wurde noch kein aufmaß und kein handschlag gemacht wo dem verkäufer kosten entstehen.


    hat man bei jedem vertrag 14tage zeit und das recht auf widerruf? auch wenn da nix von steht?


    edit: es steht drin das wenn man ein rückzug macht 30% schadensersatz zahlen muß. gewinnausfall usw... ist das rechtlich?

  • Die 14 Tage gelten nur für Fernabsatz und Türgeschäfte ( Vertreter )und noch nen paar andere Ausnahmen. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht


    Wenn er unterschrieben hat gilt der Vertrag mit allen Regeln die drinstehen.
    Steht dort nix zum Widerruf so gilt auch nix.


    Willst Klaus da raus dann mußt er anrufen und das mit denen klären. Falls Schadensersatz anfällt ist der zu zahlen oder eben durch Klage zu mildern wg zB Unverhältnismäßigkeit .... Wird aber alles schwierig.


    Am Ende sollte Klaus nun gelernt haben, dass ein Vertrag ein Vertrag ist und eingehalten werden soll.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • dann sollte sich klaus vieleicht mit dem guten angebot abgeben und sich wegen den paar kröten, die jemand anders günstiger ist, den ganzen ärger sparen. am ende ist es das eh net wert :)


    edit:
    abschließt, wenn das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen oder Selbstständige sind keine Verbraucher.


    der "vertreter/verkäufer" war beim klaus zuhause.


    "Haustürgeschäft"?

  • Da sollte Klaus einen Rechtsanwalt befragen

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  • da kommt man wohl doch net so ohne weiteres raus.


    auf dem "werklieferungsvertrag" steht aber keine umsatzsteuerident und keine handelsregisternummer.


    ist der vieleicht so schon null und nichtig?


    los macht klaus hoffnung :D