Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.064 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von r4zor77.

  • oh ok die bullen die ich gefragt habe sagen es sei nicht zulässig und ja mein vater hatte damals an seinem datsun auch gelbe NSW DENNOCH möchte ich ja am liebsten dauerhaft damit rum fahren !

  • Dauerhaft geht nicht, außer es ist permanent schlechtes Wetter. ;)



    Tagfahrlichter brauchen die Kennzeichnung RL (running lights).


    Haben das deine NSW? Nein!
    Darfst du sie also als Tagfahrlicht schalten? Nein.
    Spielt die Farbe hierbei eine Rolle? Nein.
    Kostet das Fahren mit NSW bei nicht geeigneter Witerung Geld? Ja
    Fällt die Strafe anders aus, wenn die NSW gelb sind? Nein


    Egal wie du es drehst. Mit NSW darfst du tagsüber bei gutem Wetter nicht fahren, egal ob die weiß, gelb oder pink leuchten. :idee:

  • Mal eine andere Frage, wenn die NSW nachträglich gelb foliert wurden, dann sind diese doch ebenfalls nicht zulässig?!
    Beim P10 gab es ja im Ausland originale gelbe Nebler, aber beim P11 nicht, also sind diese auch nicht erlaubt.


    Oder liege ich da falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Mal ehrlich... warüber reden wir hier eigetlich?
    Ein bestimmtes Lichtsystem wird mit bestimmten (zugelassenen) Leuchtmitteln zugelassen. Änderungen dürfen nicht erfolgen. Fertig. Aus. Ende.


    Wer will, der macht sich die Folie dran. Wer will, macht sich TFL aus den Neblern. Nur muss er damit rechnen, dass die aufmerksame Polizei ihn deswegen ankackt.

  • Zitat

    Original von Kubek
    Mal ehrlich... warüber reden wir hier eigetlich?
    Ein bestimmtes Lichtsystem wird mit bestimmten (zugelassenen) Leuchtmitteln zugelassen. Änderungen dürfen nicht erfolgen. Fertig. Aus. Ende.


    Wer will, der macht sich die Folie dran. Wer will, macht sich TFL aus den Neblern. Nur muss er damit rechnen, dass die aufmerksame Polizei ihn deswegen ankackt.


    Danke, genau das hab ich beim Lesen des Threads gedacht. Wollt es nur nicht so sagen :D