PKW statt LKW Zulassung; was besonderes beim KC ?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 7.923 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Skippy.

  • Seh ich dank etwas Hintergrundwissen, welches ich von zwei Stellen bestätigt bekommen habe anders. Ich gehöre zum Kreis Viersen. Ich habe seit zig Jahren einen Riesenpalaver bei so ziemlich allem, was Steuer angeht. Es nahm dann so skurille Formen an, das ich während meiner Meisterschule zusammen mit meinem Bruder - beide waren wir beim erwähnten Finanzamt - als einzige die Bücher, die der Lehrer besorgt hatte nicht anerkannt bekamen beim Jahresausgleich. Begründung: Die Lehrer dürften keine Quittungen ausstellen, daher würde man die auch nicht anerkennen. In dem Zusammenhang bekam ich dann damals von einer Tante, die in einer Rechtsabteilung einer Behörde arbeite und auch von meinem Steuerberater eine ziemlich gleichlautende Aussage: Es gibt in Deutschland einige repräsentative Finanzämter, die quasi dazu angehalten sind, alles was an strenger Auslegung machbar ist auch anzuwenden, um auszutesten, ob sich die Klagen und Prozesse, sowie der Personalaufwand gegenüber den zu erwartenden Mehreinnahmen trotzdem rechnen. Die fleißigen Staatsdiener wiederum kommen dieser Aufforderung nach und "legen halt aus", das die Schwarte kracht. Also bin ich eine Art Versuchskaninchen, was man zumuten kann, damit man es Euch allen irgendwann auch zumuten kann. So sieht das grob umrissen aus. Daher sieh es mir nach, das ich beim Thema FA einen etwas dickeren Hals schiebe. Wie man an meinem Beispiel (wie gesagt Doka) ja sehen kann, "legt das FA" aus, das StrVA hingegen "legt so aus", dass der versicherung nun keine Einnahmen flöten gehen.


    Aber ganz abgesehen davon, bleibt nunmal die Frage offen: Wenn eine Behörde ein behördliches Dokument ausstellt, also meinen KFZ Schein, wieso ist dann jeder daran gebunden, was dort steht auch zu respektieren, nur eben die Behörde selbst nicht? Und wieso nur an einzelne Komponenten dieser Auslegung? Denn beim Sonntagsfahrverbot ist man ja komischerweise dann doch wieder ein LKW. Beim Strassenverkehrsamt ebenfalls, bei der Polizei auch, Bei der Versicherung, die von einer behörde die Angaben bekommt auch, beim Finanzamt, welches eine Behörde ist, komischwerweise nicht. Also sorry, es gibt so ein paar Berufe auf der Welt, die erfordern bei Menschen eine gewisse Gesinnung. Für mich gehören da Politessen und Finanzbeamte klar dazu.


    Zu Deinem Einwand: Auslegen wäre nicht Recht biegen: Erstens hab ich ja oben nun ein gutes Beispiel genannt, wo sich mehrere behörden das durch Auslegung so zurecht biegen, dass sie beide Abmelken können, zweitens ist für mich der Unterschied zwischen einen gesetz und einer Auslegung der, dass die eine Sache klar und eindeutig ist, die andere eine rein subjektive Herangehensweise, die immer auf die Tagesform desjenigen angewiesen ist, der gerade auslegt. Denn im grunde wird ja die Auslegung abgehandelt, wie ein gesetz. Wenn ich die vermehrte KFZ Steuer nicht zahle, sondern nur die eines LKW, werde ich ja genauso behandelt wie einer, der gar keine bezahlt. Man legt mir den Wagen still und pfändet mich, belegt mich mit Zusatzzahlungen.


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben

  • Hier mal aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes zu einem 130 Defender. Anderes Auto, aber die Überlegungen, die angestellt werden, bleiben die Gleichen:


    Die Auffassung des Finanzgerichts:


    Das
    Gericht ist der Auffassung des Finanzamtes gefolgt und wies die Klage
    ab. PKW seien Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur
    Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschl. Fahrer) geeignet
    und bestimmt seien. Ob dies der Fall sei, bestimme sich nach Bauart und
    Ausstattung. Maßgeblich sei z.B. die Zahl der Sitzplätze, die Größe der
    Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung
    mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der
    Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells,
    die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das
    äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des
    Herstellers (Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH in BStBl II 2009, 20).


    Was gegen die Einstufung als PKW spricht:


    Das
    Fahrzeug des Klägers verfüge u.a. über fünf vollwertig ausgestattete
    Sitzplätze, die über vier Türen zu erreichen seien. Alle Sitzplätze
    seien mit Sicherheitsgurten versehen, das Fahrzeug sei rundherum
    verglast, einschließlich des rückwärtigen, der offenen Ladefläche
    zugewandten Fensters. Bei einer Nutzlast von 1.170 kg und einem
    zulässigen Gesamtgewicht von 4.490 kg betrage die Zuladungsmöglichkeit
    nur 26,06 % des zulässigen Gesamtgewichts. Auch die Größe der Ladefläche
    und die mögliche Höchstgeschwindigkeit (145 km/h) stünden der
    Einordnung als PKW nicht entgegen.


    Redaktion Rechtsindex | PM des Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2009 - 8 K 4063/08 Verk

  • In dem Zusammenhang bekam ich dann damals von einer Tante, die in einer Rechtsabteilung einer Behörde arbeite und auch von meinem Steuerberater eine ziemlich gleichlautende Aussage: Es gibt in Deutschland einige repräsentative Finanzämter, die quasi dazu angehalten sind, alles was an strenger Auslegung machbar ist auch anzuwenden, um auszutesten, ob sich die Klagen und Prozesse, sowie der Personalaufwand gegenüber den zu erwartenden Mehreinnahmen trotzdem rechnen.

    Ist doch genau das was ich geschrieben habe. Einspruch und Klagen. Klar kostet es Zeit und erstmal Geld, aber wenn es keine Verordnung/ Gesetze gibt dann kann und darf nicht so verfahren werden.


    Beim Thema Doka: Wenn Finanzgerichte festlegen wann ein Auto ein LKW ist, dann muß auch das Straßenverkehrsamt, im Umkehrschluß, ein PKW anerkennen. Wo stehtgeschrieben das ein PKW eine geschlossene Ladefläche haben muß? Das das für uns nicht immer von Vorteil ist ist mehr als ärgerlich. Es gibt viele Sachen die unterschiedlich gehandhabt werden. Für eine Klärung muß man dann leider die Gerichte bemühen. Wo die mit Sicherheit wichtigeres zu tun haben.