LKW auf PKW Umschreibung beim D40 DoKa

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  • So, wider erwarten doch noch die Info vom Verkehrsamt bekommen.
    Es ist so, wie ich oben schub. Auch der Holztransport ist ausgenommen. Einzig der private Zweck ist entscheidend.
    Es soll in einigen Bundesländern übereifrige Beamte geben, jedoch auch die sind an die Ministerentscheidung gebunden. Bundesweit.
    Im Zweifelsfall hat man natürlich den längeren Arm des Streifenhörnchens zu dulden und kann im Nachgang die Klärung einleiten einschließlich der entstandenen Kosten.
    Soweit die offizielle Aussage des Straßenverkehrsamtes, nicht nur die des Sachbearbeiters.
    Er hat mir noch ein Dokument beigelegt, aus welchem ersichtlich ist, was unter die Ausnahmeregelung fällt.
    Holztransporte für privat eindeutig ja, und Pferdetransporte mit Pickup unter 3,5 t auch ja. Es sei denn, man möchte seine Pferde gewinnbringend veräußern und unterliegt dann der Steuerpflicht (einkommen), dann ist s gewerblich und fällt aus.
    Gleiches für die Spezialisten, die von den Erlösen eines gewonnenen Reitturniers ihr Einkommen bestreiten. Aber ich glaube ein Schockemöhle ist hier nicht unter uns.


    Das anzuhängende Dokument hat 2MB Größe, ich habe nur begrenzte Computerahnung.
    Wie bekomme ich das Schreiben hier rein?
    Oder möchte es jemand per Mail haben, der das dann einstellen kann?
    Ich bin dafür zu blöd.


    Grüße

  • Als Wohnwagenzieher hat mich das auch beschäftigt. Problem ist eben, dassdieAusnahmen lediglich eine Absichtserklärung der Verkehrsminister EINIGER Länder ist, die irgendwann einmal beschlossen haben, das VORERST locker zu händeln. Im Ausland ist man dran, in einigen Bundesländern ebenfalls, das meiste ist also eine Mischung aus Kulanz, Goodwill und "Hab besseres vor" der Rennleitung. Aber eine Rechtsgrndlage gibt es eben nicht. Daer vemeide ich Fahrten Sonntags, halte mich allerdings auch nicht sklavisch daran. Im schlechten Fall und im Ausland kann das richtig teuer werden mit dem Sonntagsfahrverbot. Daher halte ich wenig von den Ratschlägen mit der Absichtserklärung. Wir sind eben mit den Fahrzeugen einer gewissen Willkür unterlegen. Zulassungsmäßig ein LKW, will die Steuer PKW Steuer, nun hab ich im Moment Palaver mnit der Versicherung, denn die will die viel teurere LKW Versicherung, weils STrassenvekehrsamt eben wiederum völlig anders einordnet als Finanzamt. :evil:


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben

  • Hallo,


    so wirklich schlauer sind wir ja scheinbar alle noch nicht, mal ja mal nein und auf das Bundesland kommt es dann wohl auch noch an... :flipa:
    Alles sehr fragwürdig in diesem unseren schönen Land....


    ...aber jetzt werfe ich mal noch eine Besonderheit ein... Mein [lexicon]D40[/lexicon] ist nach den Papieren ein LKW und nach der Beschaffenheit auch wohl als (wie hieß es so schön... Zitat:Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und
    Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.
    ) LKW anzusehen. Allerdings scheint das mein Finanzamt nicht weiter zu jucken...denn denen ist das total egal, die berechnen munter KFZ Steuer (386,- Euro) für den Wagen.


    Dann würde ich doch mal behaupten wenn mein Finanzamt meinen [lexicon]D40[/lexicon] als PKW ansieht. Dann kann ich doch auf jeden Fall Sonn- und Feiertags mit Anhänger fahren oder nicht... :kotz:


    Es ist schon sehr kompliziert...oder? :eieiei:

  • Bulli, das wiederum ist ein Trugschluß. Für das Sonntagsfahrverbot ist entscheidend, wie das KFZ klassifiziert ist, als LKW oder nicht. Die Finanzbehörden sind daran aber nicht gebunden. Die können das steuerlich anders bewerten; die sind nämlich der Meinung, das es strittig ist, ob es sich tatsächlich ein LKW ist und nehmen dann logischerweise die höhere Besteuerung als PKW. Es geht denen ja nur um die Kohle, das Sonntagsfahrverbot ist den Finanzhaien völlig wurscht. Sieh es unter dem Punkt Ciu bono (wem nutz es)... Man will den Pickup in D politisch nicht wirklich haben, kann ihn jedoch nicht so ohne Weiteres verbieten, also teuer machen und Hindernisse in den weg schmeißen wo es geht, bis man keine Lust mehr hat, ist bei vielen anderen Sachen auch so (... ist jetzt nur meine persönliche Meinung aus meinen beruflichen Erfahrungen mit deutschen Behörden... nicht, daß sich jemand auf den Schlips getreten fühlt..)
    Ich glaube jetzt mal ganz blauäugig meinen heute gewonnenen Erkenntnissen. Schon interessant, habe ja extra nachgefragt, wie verbindlich das ist mit der Einigung vom Ministerbesäufnis ist und der Mensch beteuerte, daß sich daran alle Bundesländer zu halten haben, u.a. ist der Beschluß einstimmig beschlossen worden.
    Will das nicht mal jemand ausprobieren? Wenns vor Gericht scheitert machen wir ne Sammlung...
    Vielleicht wolltest du ja ne Ladung Brennholz rüberbringen Bulli, jetzt am Sonntag wäre ich da, grins.


    Und wie krieg ich nun das Schreiben kleiner und hier reingepresst?????

  • Preuß, ich habe mir das schon gedacht...da macht eben jede Behörde was sie will.... eben doch Willkür :perfekt:


    Schick mir das Dokument mal per Mail...ich versuche das dann mal hier öffentlich zu machen... :regeln:

  • Darf ich mich hier mal einklinken. Kann mir jemand dieses Gutachten für die Umschlüsselung auf PKW zur Verfügung stellen? Ich habe mir einen 2005 Navara [lexicon]D40[/lexicon] DoubleCab geholt. Vielen Dank.


    mfg
    Daniel

  • Hi, mein zukünftiger [lexicon]D40[/lexicon] Doka steht noch beim Händler und hatte bereits einen Vorbesitzer (Nissan Dtschld).


    Was denkt Ihr was er ist? LKW oder PKW?


    Auflösung folgt!


    Gruss, K.

  • Ich habe mir jetzt das Gutachten von der S.K. Handels GmbH geholt un meinem Pickup auf PKW umgeschlüsselt. Es waren keinerlei Änderungen am Fz notwendig und an der Emissionsklasse hat sich auch nichts geändert.

  • Ok! SK Handel will ca. 600 Euro für den Spaß haben.... Meine Frau zahlt eh keine Kfz-Steuern und mein Versicherungs-Willi spricht von einem Unterschied von "nur" ca. 200 Euro p.a. (bei SF 10), da das Auto ansonsten als teurer SUV-PKW eingestuft wird.

  • Hallo Leute!
    Nur mal so nebenbei zu Eurer Diskosion über das Lkw Fahrverbot.
    Die Krönung ist, das dieses Lkw-Sonntagsfahrverbot mal als Arbeitsverbot am Sonntag eingeführt wurde!
    Das heißt, das der Verstoß eigendlich ein Verstoß gegen das Sozialgesetz ist und mit der [lexicon]StVO[/lexicon] eigendlich garnichts zu tun hat!
    Gruß....