So, wider erwarten doch noch die Info vom Verkehrsamt bekommen.
Es ist so, wie ich oben schub. Auch der Holztransport ist ausgenommen. Einzig der private Zweck ist entscheidend.
Es soll in einigen Bundesländern übereifrige Beamte geben, jedoch auch die sind an die Ministerentscheidung gebunden. Bundesweit.
Im Zweifelsfall hat man natürlich den längeren Arm des Streifenhörnchens zu dulden und kann im Nachgang die Klärung einleiten einschließlich der entstandenen Kosten.
Soweit die offizielle Aussage des Straßenverkehrsamtes, nicht nur die des Sachbearbeiters.
Er hat mir noch ein Dokument beigelegt, aus welchem ersichtlich ist, was unter die Ausnahmeregelung fällt.
Holztransporte für privat eindeutig ja, und Pferdetransporte mit Pickup unter 3,5 t auch ja. Es sei denn, man möchte seine Pferde gewinnbringend veräußern und unterliegt dann der Steuerpflicht (einkommen), dann ist s gewerblich und fällt aus.
Gleiches für die Spezialisten, die von den Erlösen eines gewonnenen Reitturniers ihr Einkommen bestreiten. Aber ich glaube ein Schockemöhle ist hier nicht unter uns.
Das anzuhängende Dokument hat 2MB Größe, ich habe nur begrenzte Computerahnung.
Wie bekomme ich das Schreiben hier rein?
Oder möchte es jemand per Mail haben, der das dann einstellen kann?
Ich bin dafür zu blöd.
Grüße