Hab mich mal bei der MFK wegen der Carbon Dynamic Air Box und Sonnenblendstreifen schlau gemacht.
Hier die Antwort:
ZitatAlles anzeigenÄnderungen, die das Abgas- oder das Geräschverhalten beeinflussen (z.B.
Ansaugsystem; Luftfilter), sind melde- und prüfpflichtig.
Es ist nachzuweisen, dass die bei der 1. Inverkehrsetzung gültigen
Vorschriften über Abgase und Geräusche weiterhin eingehalten sind. Dies hat
mittels einem entsprechenden EU- pder ECE-Zertifikat zu erfolgen (bei den
meisten Tunigteilen nicht erhältlich). Kann kein entsprechendes Zertifikat
vorgelegt werden, müssen Leistung und Lärm gemessen werden.
Kosten: Lärmmessung ca. Fr. 300.--
Abgasmessung ca. Fr. 2500.--
Wird durch eine Abänderung eine Leistungssteigerung des Motors erreicht, ist
zusätzlich ein Leistungsachweis zu erbringen.
Wenn all diese Angaben vorhanden sind, kann der Luftfilter anlässlich einer
technischen Änderung im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Sonnenblendstreifen an den Windschutzscheiben sind nicht zulässig! Ausnahme:
Wenn nachgewiesen werden kann, dass diese eine Lichtdurchlässigkeit von 70 %
gewährleisten (Zertifikat erforderlich).