Zur Info: der neue Navara (D041) DoKa - ist ein LKW

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 3.070 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Stephan.

  • Nachdem ich Kontakt mit Nissan Deutschland, dem Tüv und einem Händler aus Bayern hatte steht fest:


    Der neue Navara (D041 DoKa) - ist ein LKW, ohne Möglichkeit auf PKW-Umstellung.


    Bedeutet: besteuert wird das Fahrzeug nach wie vor als PKW und bei der Versicherung kann man nur suchen, welche Versicherung ggf. die vorhandenen PKW-Prozente übernimmt bzw. weiter führt.

  • Ich bin jetzt etwas verwirrt. Meinst du den D401? Das ist doch eigentlich der alte Navara in der Version ab 2011, auch wenn er noch als Neuwagen oder Tageszulassung erhältlich ist.
    Für den ist bekannt, dass keine PKW Umschreibung mehr möglich ist bei Zulassungsdatum nach dem 31. 8. 2015, denn der hat ja immer noch Euro 5. Dass der überhaupt noch zugelassen und zum PKW umgeschrieben werden konnte, ist nur Sonderregelungen im Zulassungsrecht zu verdanken. Für PKW ist schon einige Zeit Euro 6 verpflichtend, die wird ein D401 nicht erreichen.


    Der neue Neue ist der NP300. Der wird auch erst mal nur mit Euro 5 b+ kommen und erst ab Mitte 2016 mit Euro 6.
    http://www.heise.de/autos/arti…ra-DoubleCab-2915906.html



    Wobei die Abgas-Bedingungen für PKW und LKW unterschiedlich sind und dann erst mal jemand per Gutachten nachweisen muss, dass der D300 die Bedingungen für die Zulassung als PKW erfüllt. Bisher haben das Firmen wie zum Beispiel SK-Handel gemacht, die sich die Gutachten dann auch entsprechend bezahlen liessen.
    http://www.sk-handels-gmbh.de/…ck-up-doppelkabiner/57167



    Dumm für alle, die an Sonntagen alle Arten von Anhängern stressfrei durch Deutschland ziehen wollen. Aber das Problem wurde ja nicht totgeschwiegen.


    Nissan selbst hat die Umschreibung auf PKW nicht betrieben, für Nissan ist der Navara ein Nutzfahrzeug / LKW; einzelne Nissan Händler haben das Gutachten aber für ihre Kunden besorgt und die Umschreibung vermittelt.


    Bernhard

  • In den meisten Bundesländern darfst du zu-mindestens Sportanhänger am Sonntag ziehen. :)
    Aber es ist schon ziehmlich schwachsinnig das so was nicht Bundes-einheitlich geregelt wird. ?(


    Hab gerade mit SK teleniert, das Gutachten ist kein Problem, kann aber sein das die Zulassungsstelle in NRW das Gutachten so nicht akzeptiert und man noch nach Hamburg oder Aschaffenburg zum TÜV gondeln darf um das nach einem anderen Paragraphen prüfen zu lassen.
    Technische Änderungen müssen nicht vorgenommen werden.
    In Hessen ist eine Zulassung so nicht möglich und umgeschlüsselt Fahrzeuge werden wieder als LKW umgeschrieben wenn sie in Hessen zugelassen werden sollen

    Stephan


    Schöne Grüße aus Sprockhövel :wink: :wink:

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