Muss "Umrüstbereifung" vom TÜV abgenommen werden?

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 2.691 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Danstroem.

  • Hallo Leute,


    ich würde bei meinem [lexicon]K12[/lexicon] (3144, AAP00004) gerne Ganzjahresreifen draufziehen lassen. Die erlaubten Größen für Serienbereifungen sind laut EG-Übereinstimmungsbescheinigung:


    185/50R16 78T-16x6J (6JJ) und
    175/60R15 78T-15x5 1/2J (5 1/2JJ)


    Die 16er Alufelgen habe ich mir leider geschrottet, sodass die noch vorhandenen 15er Stahlfelgen herhalten müssen. In der Größe 175/60R15 gibt es kaum was zu kaufen, daher würde ich gerne 175/65R15 drauf ziehen lassen. Man beachte die Abweichung in der Höhe 60 -> 65.


    Jetzt sagt mir die Werkstatt, dass müsste ich beim TÜV abnehmen lassen. Der TÜV sagt mir, sie müssten eine Abnahme (ein Gutachten?) erstellen. Das kostet 160 € inklusive Ausmessen des Tachos !?! Gleichzeitig sagt mir der gute Mann vom TÜV aber auch, dass es beim TÜV schon ein Gutachten eines [lexicon]K12[/lexicon] gebe, in dem diese Bereifung erfolgreich abgenommen wurde. Also warum muss es jetzt bei mir nochmal gemacht werden?


    Wenn man einen Reifengrößenrechner bemüht, kommt raus, dass wegen des größeren Reifenumfangs die Tachoabweichung 2,9% beträgt. Das kommt mir alles ein bisschen komisch vor. 3% Abweichung sind doch 3 km/h Abweichung bei 100 km/h Geschwindigkeit. Das kann doch jetzt nicht im Ernst "schlimm" sein. Diesen Unterschied würde ich bei der engen Unterteilung des Tachos nichtmal wahrnehmen. Weiß jemand, wo da die zugelassene Grenze liegt?


    Bei Online-Reifenhändlern habe ich festgestellt, dass die von mir gewünschte Größe als "Umrüstbereifung" bezeichnet wird. Ist dieses ganze Geraffel mit Abnehmen/Eintragen also überhaupt notwendig? Kann ich die Reifen vielleicht "einfach so" fahren oder könnte es bei einem eventuellen Unfall dann Ärger geben?


    Weder Nissan, noch meine Werkstatt, noch der TÜV konnten mir da zufriedenstellend weiterhelfen, daher hoffe ich auf eure Hilfe.


    Vielen Dank im Voraus!


    Daniel

  • Hallo Daniel,


    die ganze Sache ist eigentlich relativ einfach...


    Ist die von Dir gewählte Reifengröße in den Fahrzeugpapieren bzw. in der COC-Bescheinigung eingetragen, dann einfach draufmachen.


    Ist das nicht der Fall, brauchst Du ein Teilegutachten, welches die Zulässigkeit der Umrüstung (ggf. mit diversen Auflagen, wie Felgen, Traglast, Tachoprüfung / -angleichung,....) bestätigt und das muss dann auf Grundlage Paragraph 19 StVZO vom TÜV o.a. Prüforganisation abgenommen werden. (Kosten so ungefähr zwischen 20 und 30 €)


    Willst Du Reifen mit Dimensionen draufmachen, für die es kein TG gibt, wird es, wenn überhaupt machbar, eine Einzelabnahme, die dann entsprechend teurer wird (die 160 € passen dann schon....)
    In diesem Fall würde ich das aber UNBEDINGT vorher mit der Prüfstelle abklären !!!


    Bezüglich des Tachoabgleichs ist zu beachten, dass ein Tacho immer vor- aber niemals nachgehen darf.


    Bei uns als Offroadern wird ja öfter auf diverse, von der Serienbereifung abweichende Reifengrößen umgerüstet und bezüglich der Tachoprüfung habe ich da schon verschiedenes erlebt...


    Der eine Prüfer sagt: "Kenne ich, passt, ist ok" , der nächste fragt Dich ob Du 'nen GPS im Auto hast und dreht mit Dir 'ne Proberunde und schaut abwechselnd auf Tacho und GPS und freut sich, wenn Tacho im Toleranzbereich bleibt, und der übernächste sagt Dir, dass Du mit der Bescheinigung vom Tachoprüfstand wieder zu ihm kommen kannst....


    Deshalb am besten tatsächlich mit der / den Prüfstelle(n) vorher abklären, was und wie es machbar ist.


    Einfach draufmachen und fahren ist nicht unbedingt die beste Lösung.
    Das mag zwar so ganz gut gehen, aber wenn Du mal an einen eifrigen :pol: kommst, der zum Thema auch Ahnung hat, bekommst Du einen Mängelzettel, darfst dann auch beim TÜV antanzen und das legalisieren lassen, danach wieder Vorstellung ber der feststellenden Dienststelle,.... also Lauferei und Ärger und Kosten.
    Und im Falle eines Unfalls kann sich die Versicherung auch dumm stellen...
    Und spätestens beim nächsten Termin der HU ist das Problem auch wieder da.
    Also keine wirklich empfehlenswertte Variante

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

    Einmal editiert, zuletzt von dietmar_pf05 ()

  • Danke Dietmar, für die schnelle und kompetente Antwort!


    Da stellt sich mir doch die Frage, warum bei Standardreifen 175/65R15 (Goodyear Vector 4) nicht einfach ein Teilegutachten reicht? Zumal ja laut Aussage TÜV in der [lexicon]Datenbank[/lexicon] bereits ein solcher "Umbau" erfolgreich abgenommen wurde...?

  • Jens [NOT]

    Hat das Label [K12] hinzugefügt.