Hilfe bei Kaufpreisfindung

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 8.003 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von skysurfer1978.

  • Na man wird ja mal träumen dürfen ;) Zumal ich auch nicht weiß ob das alles soweit überhaupt klappt.


    Welches hast Du denn gekauft? Nicht das ich das auch noch kaufe :eek: :D

  • Bei eBay. Sah auch seriös aus (so seriös ESM Verkäufer bei eBay sein können), stand auch dabei Navara [lexicon]D40[/lexicon] ab 2010...
    Wenn man den Kauf abschließt bekommt man einen Code, mit dem kann man das ESM runterladen. War aber mehr für den Pathfinder als für den Navara. Und das was für Navara enthalten war, war für USA und Mexico.

  • Autsch...na mal sehen...das Gutachten von SK gibt es immer noch, auch für Navara´s bis August 2015 [lexicon]EZ[/lexicon]. Soll aber 599 € Schleifen kosten...Der Versicherungsmakler hat auch heute angerufen...von den Kosten her wäre es mir mittlerweile fast egal ob "es" ein LKW oder ein PKW ist...aber das Sonntagsfahrverbot nervt mich. Wenn ich das richtig verstanden habe ist Sonntag komplett gesperrt, nicht nur mit Anhänger. Das geht natürlich gar nicht. Ich muss auch, und gerade, sonntags ,teilweise auch mit Hänger, los. Morgen mal weiter rum telefonieren, vielleicht ergibt sich ja noch was.


    Ok, ohne Hänger erlaubt, mit Hänger nicht:


    Das Sonntagsfahrverbot umfasst insgesamt:

    • Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
    • Lastkraftwagen mit einem Anhänger (hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)
  • Das Gutachten von SK kenne ich, ebenso der Preis. Und der ist mir zu hoch.
    Die Versicherung wäre etwas günstiger und ich habe das erst nach Jahren wieder drin. Die Steuer stört mich viel mehr. Angemeldet als LKW, aber besteuert nach PKW...

  • Ja gut, das ist dann noch ein weiteres Thema. Mit den Weichhirnen vom FA brauch ich hier gar nicht sprechen, das kann nix werden.


    Der Preis ist schon nicht ohne, muss mal sehen wie sich das bei der Versicherung auswirkt. Werde aber wohl wegen ziehen mit Hänger am WE nicht drum rum kommen, auch wenn es mir mal so gar nicht paßt.



    Gesendet von iPad mit Tapatalk

  • Ist das nicht so, das mit Hänger zu Sport- und Freizeitzwecken Sonntags gefahren werden darf !?
    Also Wohnwagen, Bootsanhänger oder eben auch "normale" Anhänger die dem obigen Zweck dienen.
    Mir ist nicht bekannt das es ein "generelles" Sonntagsfahrverbot für alle Hänger gibt.
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R51 III ehem. BW (Stier)

    EZ: 08/2011

  • Ja das ist ne gute Frage Rolf. Das WWW gibt dazu Antworten in alle möglichen und unmöglichen Richtungen. Es wäre ein Kanuhänger auf dem Boards transportiert würden, also schon zu Freizeitzwecken. Aber eben gewerblich und nicht privat.

  • Zu geil...ich habe jetzt mit dem Bundesverband für Güterverkehr telefoniert. Die sollen sich laut IHK mit der Thematik auskennen. Tun sie natürlich nicht. Kurzer Abriss: ich werde gewerblich (mobile Surfschule), sicherlich auch mal Sonn- und Feiertags, Surfboards auf einem Kanuhänger transportieren. Nun gibt es einen Beschluß von 2007 aus Merseburg zum Feiertagsfahrverbot den eben jener Bundesverband bis gerade eben nicht kannte :rolleyes: Für all diejenigen die ähnliche Probleme damit haben und auf Unwissen stoßen hier ein Link zum ausdrucken und mitführen. Somit hat sich das Thema Umschlüsselung auch erledigt.

  • Gilt das denn alles bei einem Zugfahrzeug (Navara) ab 3,5 to. ?
    Weil ich hab ja NUR 3,49 to. eingetragen !!!!!
    Ich fahre jedenfalls entweder mit unserem WW oder einem Canadieranhänger IMMER, also auch Sonn- und Feiertags.
    Mich hat in 50 Jahren noch nie jemand angehalten, warum auch.
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R51 III ehem. BW (Stier)

    EZ: 08/2011

  • Darum!
    In den ROT eingezeichneten Bundesländern wirst du bei einer Kontrolle sowohl Bußgeld zahlen als auch den Hänger abhängen, wenn das Zugfahrzeug ein LKW ist. Das gilt für alle LKW, also auch unter 3,5t. Die roten (engl. rotten) Länder haben den Beschluss nicht umgesetzt. Da hilft auch kein Diskutieren.
    Siehe auch hier: https://www.adac.de/sp/rechtss…tagsfahrverbot_208854.pdf


    Was den Anhängerbetrieb angeht, leben wir weiter in einem erweiterten "Trizonesien" einem Begriff aus 1948, der Übergangs- und Besatzungszeit in den Westzonen nach dem 2. Weltkrieg vor der Konstituierung der BRD und der DDR.
    https://youtu.be/24zmxUw6dcQ

  • Das ist ja schön wenn Start und Ziel in den "grünen" Bundeländern liegt, aber man nur durch ein "rotes" Bundesland dort hin gelangt.
    Hm, wenn ich den Anhänger mit Holz belade, dann dürfte das als jagdlicher Zweck, somit als Freizeitzweck gelten, oder? ;)

  • Hm, wenn ich den Anhänger mit Holz belade, dann dürfte das als jagdlicher Zweck, somit als Freizeitzweck gelten, oder? ;)



    Klar. Wenn du der Rennleitung glaubhaft vermitteln kannst das du das Holz umgeschossen hast...... :uzi: :wink:



    Gruß Ulf

    Allrad oder Cabrio. Alles andere sind Nutzfahrzeuge.

  • Klar. Wenn du der Rennleitung glaubhaft vermitteln kannst das du das Holz umgeschossen hast...... :uzi: :wink:


    Natürlich ist das Holz zum Bau von Kanzeln, Sitzleitern etc. Und wenn es Scheitholz ist, dann muss ich das natürlich für die Heizung in der Jagdhütte transportieren. ;)