Hallo zusammen,
ich kümmere mich gerade wieder einmal um das Problem des Sonntagsfahrverbotes vom Pickup (LKW) mit Wohnwagen. Da habe ich auf der Seite vom Bundesamt für Güterverkehr einen Interessanten Absatz gelesen.
Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3) StVO sind folgende Fahrzeuge nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
- Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zGG beträgt,
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge).
Interessant finde ich den rot hervorgehobenen Satz.
0,4 (= 40%) von unserem zGG von ca. 3,1 to sind 1,24 to. Ich habe nur 0,94 to. Nutzlast, liege also unter 40% und müsste darum vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen sein.
Oder wie sehr ihr das? Bin auf Eure Meinungen gespannt.
Gruß
Mick