Bodenfreiheit

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 5.684 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von zpeedy.

    • Offizieller Beitrag

    Ehrlich gesagt würde ich das nicht nur hinschicken.


    Erstens: Rechtschutz vom ADAC alarmieren.
    Dann: Einspruch/ Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid, durch die TÜV-Bestätigung hast du ja was gen die Einschätzung des :pol: in der Hand. Die TÜV-Schriebse erstmal als Kopie hinschicken (Original kann ja nachgereicht werden).
    Beim LAndratsamt würd ich persönlich mal vorbeischneien, damit sich die Sache eher klärt.


    Oder halt alles vom Anwalt machen lassen.


    Grüße


    Chris

  • Habe heute mal mit der sachbearbeiterin telefoniert.


    diese meinte:
    es sieht schlecht aus in der sache. die sache mit der beladung zählt ihrer auffassung und der auffassung des tüv beamten nicht weil mein fahrzeug extrem schwehr beladen werden muss damit es soviel einfedern kann.


    der tüv prüfer hat auch nur nochmal bestätigt das man 7 cm einhalten soll, da es sonst keine tüv abnahme gibt... obwohl er mir es selber mit seiner meinung nach 6 cm eingetragen hat! ich hab wie gesagt nichts verändert und die polizei hat 4,5 cm gemessen.


    das andere hat sie alles außen vor gelassen. sie wollte nochmal mit dem polizisten telefonieren, aber die einstellung des polizisten dürfte ja bekannt sein. der wird auch beteuern das der boden eben war...


    im falle das ich immer noch nicht zahlen will, müsste noch generell geklärt werden ab wann die bodenfreiheit zu einer verkehrsgefährdung wird.... die dürfte dann aber ein langer (kostenintensiver) weg werden...



    ich bin auch generell noch der meinung das §19(2) nicht zieht weil es explizit ne ausnahme gibt für sachen die eingetragen sind!


    kann mir denn sonst noch einer weiterhelfen??

  • Bei meinem alten Micra hatte ich auch noch 80mm Bodenfreiheit und den guten Gesetzeshüttern war es nicht recht! Ich sag nur eines dazu, es erzählt jeder Bulle was anderes! *kotz*
    :uzi:

  • und was hast du dagegen getan? strafe bezahlt und gut oder hast einspruch eingelegt?


    ich hab schon nen einspruch am laufen, nur die haben wohl alle was gegen mich... die halten doch alle zusammen und gegenseitig in die pfanne haun tut sich da doch eh niemand...


    irgendwelche rechtliche tipps für mich?


    :uzi: :pol: :Big:

  • Gute Tipps leider nicht. Ich denke das wichtigste wurde bereits gesagt. Am besten wäre es natürlich, wenn Du Dir nen Anwalt nimmst.


    Die :pol: sollten sich mal um die richtig wichtigen Dinge kümmern nicht um solche Kleinigkeiten ob eine Spoilerlippe jetzt nur 6cm oder 7cm Bodenfreiheit hat.


    Ein gewisser Spielraum muß immer drin liegen. Natürlich können die nicht über alles hinwegsehen aber das ist ja wirklich nur Geldmacherei.


    Bei der nächsten Kontrolle musst Du Deinen Verbandskasten zeigen und die zählen dann nach, ob noch alle Sicherheitsnadeln drin sind.


    Greetz Jochen

    Harzwasser !!! :lachwalzen:


    07.08.2008 unsere Lilly ist endlich da !!


    Herr der Ringe :D

  • die frage die sich für mich stellt ist eben wie ich aus der sache am besten wieder rauskomm.


    nur geldmacherei ist das auch nicht, wenn du ohne be fährst hast im normafall auch keine versicherung... und sowas nur weil es einem :pol: nicht gefällt :Sex:


    PS: verbandkasten musst du dabei haben, aber ne strafe für teile die fehlen oder abgelaufenes datum gibts nicht...