Ehrlich gesagt würde ich das nicht nur hinschicken.
Erstens: Rechtschutz vom ADAC alarmieren.
Dann: Einspruch/ Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid, durch die TÜV-Bestätigung hast du ja was gen die Einschätzung des in der Hand. Die TÜV-Schriebse erstmal als Kopie hinschicken (Original kann ja nachgereicht werden).
Beim LAndratsamt würd ich persönlich mal vorbeischneien, damit sich die Sache eher klärt.
Oder halt alles vom Anwalt machen lassen.
Grüße
Chris