TÜV wegen alupedalen?!

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.859 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Wanne231283.

  • Zitat

    Aber selbst diese Forderung erscheint nur bedingt anwendbar, da sie für die die Pedale berührenden Teile keine nähere Beschreibung erhält. Messungen zur Erfüllung der Forderungen sind auch bei den der Serie entsprechenden Fahrzeugen nicht vorgesehen.


    daraus entnehme ich, dass eine Prüfung nicht notwendig ist, da es keine Norm für die Pedale gibt. Lediglich rutschfest sollten sie sein.


    Korrigiert mich,wenn ich das Schreiben falsch verstanden habe.

  • das mit dem Tüv sollte noch nen bisschen dauern, aber es sollte mir nichts passieren wenn die :pol: mich anhalten und ich die noch nicht nachprüfen lassen habe oder?

  • hi,


    ganz einfach die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. Ist aber mit mehreren Teilen so die am Auto verändert werden gell.
    Interessant wird es wenn sie nicht eingetragen sind und man nen Unfall hat. hihihihi.






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    :spring: Mc Fly

  • Lieber zum TüV gehen und eintragen lassen! Dann seid ihr auf der sicheren Seite! Und wenn es nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist! Was schriftliches haben ist immer von Vorteil!


    MfG Stoned

  • Na hi,
    habe mir auch vor kurzem solche Dinger im Laden angeschaut. Dort stand ganz groß auf der Verpackung, daß die vom TÜV einzutragen sind. Sonst würde die Betriebserlaubnis erlöschen! Und das muß doch wohl nicht sein.


    Dachte mir, das Geld kannst du dir sparen und hab sie liegen lassen.



    Gruß Andreas