Wieviel Seitenblinker darf ein Auto haben???
Spiele mit dem Gedanken meine SML zusätzlich als Blinker zu nutzen.
wie ist das aber nun bei so nem "kurzen" Auto, wenn das dann 3 Seitenblinker pro seite hat???
Was sagt der TÜV dazu
mfg TT
Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 4.092 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von RoadDogg.
Wieviel Seitenblinker darf ein Auto haben???
Spiele mit dem Gedanken meine SML zusätzlich als Blinker zu nutzen.
wie ist das aber nun bei so nem "kurzen" Auto, wenn das dann 3 Seitenblinker pro seite hat???
Was sagt der TÜV dazu
mfg TT
Glaube nicht, das der TÜV da was dagegen hat. Aber ruf doch einfach mal an oder schreib der Dekra ne E-Mail (die Antworten auch) und frag nach!
Die könnten wohl höchstens sagen, dass mehrere Blinklichter am Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer iritieren oder ablenken...
Aber wenn du ne Antwort von Dekra hast, kannste die ja hier posten
Greetz
Ja wer ich mal machen mal sehen was die mir sagen
Hier meine Antwort von der DEKRA
vielen Dank für Ihre email - Anfrage vom 27.05.2002. Seitenmarkierungsleuchten sind für Fahrzeuge, deren Länge mehr als 6 m beträgt, vorgeschrieben. An anderen mehrspurigen Fahrzeugen ist die Anbringung erlaubt, die Anzahl ist nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings ist die Kombination mit Fahrtrichtungsanzeigern nicht erlaubt, da hier nach
§ 22a StVZO und den EG - Richtlinien keine Bauartgenehmigung erteilt ist.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Das heißt also ich kann die ganze sache wieder zurückbauen, wo ich mir doch rad ne übelste Relaisschaltung hingezaubert hab
Du Armer!!!
Armer mal im Ernst findest du diese Seitenmakierungsleuchten schön???
@ TT
Schade, aber sowas dachte ich mir schon. Was die Änderung der Beleuchtung angeht sind die immer pingelich....
Wenn es sonst keine Fragen mehr zum eigentlichen Thema gibt, schließe ich es...
Danke nochmal, dass du die Antwort von DEKRA gepostet hast