Lenkradfernbedienung und TÜV

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.590 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rainer.

  • Ich habe heute etwas kurioses auf einem Bericht zu einer durchgeführten HU gesehen: Es wurde eine Lenkradfernbedienung (von AIWA) bemängelt, da der Vorstellige dort keine Papiere bzw. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" zu dem Radio vorweisen konnte. Weiterhin war zu lesen, dass dieser Mängel zu beseitigen wäre und eine erneute Vorführung spätestens vier Wochen später Pflicht sei!


    Die Plakette wurde trotzdem zugeteilt.
    Seit wann muss man denn zu einer Lenkradfernbedienung ein Papier vorlegen? Ist das korrekt so?

  • Ich kanns mir auch nte vorstellen.
    Frag doch ma den Prüfer auf welchen § der STVZO sich der Prüfer bezieht.
    Wenn er es bemängelt muß er dir auch zeigen können, wo das geregelt ist.

  • Zitat

    Original von RoadDogg
    hhmm, hab ich so noch nicht gehört?
    War sie irgendwie im Weg?


    Nein sie war ganz normal an dem Lenkrad eines nicht getunten Skoda Fabia angebracht.

  • Könnte ggfls. mit dem Airbag zu tun haben, was m. E. auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist, sowohl was die reine physiche Anwesenheit der LFB als auch die elektromagnetischen Wellen angeht.


    Konkret gehört habe ich so was allerdings auch noch nicht.

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  • Zitat

    Original von arne_P10
    ..., was m. E. auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist, sowohl was die reine physiche Anwesenheit der LFB als auch die elektromagnetischen Wellen angeht.


    Eine LFB produziert aber sicher nicht mehr Elektromagnetismus als eine Armbanduhr!! :D


    ;)Rainer