Hi Leuts,
kann ich mir sachen eintragen lassen obwohl mein Auto nicht zugelassen ist??
Alo z.B. mit roten Kennzeichen zum Tüv fahren,das teil eintragen lassen und fertig?? Geht das?
MfG PADDI
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Hi Leuts,
kann ich mir sachen eintragen lassen obwohl mein Auto nicht zugelassen ist??
Alo z.B. mit roten Kennzeichen zum Tüv fahren,das teil eintragen lassen und fertig?? Geht das?
MfG PADDI
Warum denn? Musst du doch gar nicht?!!
Wenn dein Auto nicht angemeldet ist, bzw du nicht damit fährst, kannst du doch theoretisch mit machen was du willst (so lange du nicht auf der Straße damit fährst)....
Greetz
Ja ich weiß.
Kann ich Teile trotzdem ohne zulassung eintragen??
MfG PADDI
sicherlich kannste das machen, bekommst einen schein vom tüv und die zulassungsstelle trägt das später ein, denke aber dran das du wenn das auto länger als 1 Jahr abgemeldet ist du ein "Totalgutachten" brauchst und da weiß ich nicht ob man da gleich anbauten mit abnehmen lassen kann ohne zuzuzahlen
Und wenn du mit roten Nummernschildern fährst, brauchst du (wenn mich jetzt nicht alles täuscht) keine Abnahmen mitführen!
ZitatOriginal von Stoffy [Nissanclub-NB]
Und wenn du mit roten Nummernschildern fährst, brauchst du (wenn mich jetzt nicht alles täuscht) keine Abnahmen mitführen!
Japp so ist es.
Wie lange ist denn dein Auto schon abgemeldet? Haste was dran verändert???
mein Auto ist sein 28.12.2001 abgemldet,habe noch nichts verändertes eingebaut,will es aber im sptember machen.im November wil ich mein Auto für einen Monat anmelden.
MfG PADDI
Ich will mich jetzt nicht genau festlegen. Aber die maximale Abmeldezeit, bevor du wieder ein Vollgutachten machen musst ist wohl auf eineinhalb Jahre rauf gesetzt worden. Danach musst du ihn aber anmelden.
Früher war die Regelung Abmeldung für ein Jahr und dann die Option um ein halbes Jahr verlängern zu können. Ohne es anzumelden.
Umbauten kannst die ganze Zeit machen und beim TÜV eintragen lassen. Die Umbauten werden dann auch vom KVA eingetragen. Kann aber sein das du mit dem Wagen da nochmal vorfahren musst,weil die Umbauten nochmal überprüfen wollen. Trotz Abnahme vom TÜV. So kenne ich jedenfalls aus Berlin. Aber andere Bundesläder, manchmal andere Bestimmungen.