Ladeluftkühler

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  • Hi Jungs!
    Da ich gerne meinen S13 ein wenig was gutes tuen will, dachte ich unter anderen daran den mickrigen Serien LLK gegen etwas richtigen auszuwechseln.
    Habe mich gestern bei einen Vollgutachter erkundigt (TÜV Gutachter kann man i.d.R vergessen, die dürfen meist nur begutachten, richtige Vollgutachter gibt es meist nur in den Landeshauptstädten beim TÜV) und folgende Aussage erhalten:
    Wenn man einen größeren/Leistungsfähigeren LLK verbaut, so ist dieser nicht Eintragngspflichtig, selbst wenn dadurch die Leistung über 5% angehoben wird. Das gilt allerdings nur so lange wie der Ladedruck auf Serienzustand bleibt. Chipen und Ladedruckerhöhung führen automatisch zu einer Eintragungspflicht (des Chips + der erziehlten Leistung), da gibt es allerdings wenige die eine ABE liefern können, bzw die Eintragung machen können (z.B. Schreder). Der TÜV selber in meiner Stadt (MG) faselte irgend was von Sonderabnahme in der TÜV Zentralstelle des Landes und die Dekra verwies auf den TÜV, da sie selber nicht solche abnahmen machen können. Der Vollgutachter den ich dann zu Rate zog hat dann entsprechendes gesagt. Übrigens gibt es in NRW neben der TÜV Zentralstelle in Düsseldorf auch noch eine in Köln und eben jemand der in Kamp-Lintfort Sondergutachten überhaupt anfertigen darf.


    Gruß
    W.P.