Sind eigentlich diese Alu-Renngitter (z.B. von Foliatec) eintragungsfrei, oder meckert da der Tüv rum? Bei unsachgemäßer Befestigung könnte das Gitter ja rausfallen und somit zu einer Gefahr für die nachfahrenden Fahrzeuge werden.
Renngitter
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Habe noch nie etwas davon gehört, dass jemand das eintragen lassen wollte.
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Von eintragen lassen "wollen" kann ja sowieso nie die Rede sein Würde mich halt einfach nur mal interessieren, denn ich habe keine Lust darauf den Krempel wieder rauszumachen, wenn ich mir wirklich die Mühe machen sollte, sowas an meinen Grill bzw. Schürze zu basteln.
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Nein, nein kannst dir ruhig dein Gitterchen dran machen. TÜV sacht da nix!!!
Es so zu montieren, sass es während der Fahrt nicht runterfällt ist wohl in deinem Interesse, oder?!Greetz
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Zitat
Original von RoadDogg
Nein, nein kannst dir ruhig dein Gitterchen dran machen. TÜV sacht da nix!!!
Es so zu montieren, sass es während der Fahrt nicht runterfällt ist wohl in deinem Interesse, oder?!Greetz
Runterfallen wird es garantiert nicht. Wenn dann werde ich es mit Fahrzeugkleber festmachen und der sollte das allemal halten
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Also ich habe letztens mit der Twistereintragung mal meinen ganzen Bettel dem TÜV-Techniker hingeworfen....
Der hat mir die Gitter eingetragen...es ist ja nur ne Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei...meinte er........habs auch nicht verstanden.....aber er war ganz epich drauf den festen Einbau zu prüfen.....tststsCu
Sascha -
Für Alugitter in einem umgebauten Grill gibt es doch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Hier mal das Korpus-Delikti:
RoadDogg
......jetz kommst Du....Obwohl der letzte Satz mich nachdeklich stimmt....
Cu
Sascha -
bin platt___________________________________________________________________________________________________________________________________
dass du so ein Dokument so plump fälschst, um mich scheinbar im Unrecht stehen zu lassen
Ok, hast Recht, kannte das bisher nicht, danke für die Belehrung...Meinst du den Satz mit §19 Abs 2???
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Jetzt bin ich platt!
Also könnten mich die Grünen rankriegen wegen dem lächerlichen Grill? -
Krass! Hab ich mir doch fast gedacht, daß das wieder irgendeinen Tüv-Heini stören muß. Wie sollte es denn auch anders sein? Naja, solange sie es dann wenigstens problemlos und wenigstens kostenlos zur Kenntnis nehmen.
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Ich werde mir den Wisch mal mit meinem Gitter (was das auch immer für ein ist) ausdrucken.
Hach WWW ist eine tolle Erfindung
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Aber wenn ich mir jetzt irgendein Gitter von nem Eisenhandel oder sonstwo hole und es dann in meinen Grill einarbeiten und somit natürlich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Mist habe, muss doch nicht damit zur Einzelabnahme??!!??!!
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also bis jetzt hat noch nie einer nach nen Gitter geguckt, es sollte halt auch nicht lose rumbaumeln
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Zitat
Original von RoadDogg
Meinst du den Satz mit §19 Abs 2???genau den meine Ich......wenn ich das richtig verstehe, ist es nicht eintragungspflichtig wenn vorher schon eins dranne war ?
Oder ?
Cu
Sascha -
Zitat
Original von [NSM]Steffen
Ich werde mir den Wisch mal mit meinem Gitter (was das auch immer für ein ist) ausdrucken.Hach WWW ist eine tolle Erfindung
...was glaubst Du warum ich es farbig eingescannt habe
Cu
Sascha -
Du bist eben ein Schatz
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Zitat
vielen Dank für Ihre email. Leider war Ihre Anfrage "untergegangen", wir hoffen aber, daß es
noch nicht zu spät ist. Ein Grillgitter kann aus Metall gefertigt werden, es dürfen jedoch keine scharfen Kanten hervorstehen. Der Mindestradius ist im Fahrzeugbau 3 mm. Die Festigkeit der Baugruppe, inder das Gitter montiert werden soll, darf nicht geschwächt werden. Einen Eintrag bzw. eine Begutachtung halten wir für nicht erforderlich. Es ist
empfehlenswert mit einem Sachverständigen/Prüfer vor der Herstellung und Montage eine Beratung durchzuführen. Wenn an der Karosserie keine weiteren Änderungen vorgenommen werden ( nur Austausch des Gitters ), kann auf die Beratung verzichtet werden. Der FzHalter ist für eine sach- und fachgerechte Ausführung verantwortlich.
Der § 19(2) StVZO regelt das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, d.h. beim Austausch des Gitters erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Wie die Polizei reagiert kann von uns nicht vorhergesagt werden, aus diesem Grund könnte eine Eintragung von Vorteil sein.Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosystemei.A. J. Stein
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Eine Interesante E-mail !
Hätt ich jetzt auch nicht gedacht !
Aber ich werde das gitter jetzt nicht extra eintragen lassen ! Egal welches auto ich als nextes haben werde !