ABE-SPURVERBREITERUNG

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 3.136 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Frank.

  • Tach, also zwecks spurverbreiterung, das muß nicht eingetragen werden, ich habe meine seit ca. zwei jahren auf meinem S14, mußte auch schon zum TÜV, es reicht wenn die ABE mitgeführt wird.........

  • hy,
    da bin ich mir nicht so sicher. Ich denke schon, dass man dafür eine abnahme vom tüv bräuchte, die dann auch eingetragen wird. da es ja sein kann, dass das rad am kotflügel schleifen könnte. da hasste dann bestimmt glück gehabt, dass es der tüvler nicht gesehen hat. aber ich muss sagen...ich würde es auch nich eintragen lassen, wenn es nicht zu auffällig ist.

  • Zitat

    Original von enter_sandman
    Tach, also zwecks spurverbreiterung, das muß nicht eingetragen werden, ich habe meine seit ca. zwei jahren auf meinem S14, mußte auch schon zum TÜV, es reicht wenn die ABE mitgeführt wird.........


    Hallo,
    habe mir gerade von H&R VA +30mm und HA +50mm bei 7,5x17" ET35 und 235/45 ZR 17 raufgeschmissen. Mußte hinten auch bördeln. Ging aber gut mit Heizluftfön und Gummihammer. Keine Risse im Lack und keine Ausbeulungen.
    Bin auch schon am überlegen, og ich zu den Quacksalbern fahren soll. Es gibt ja so ein Schein zu der ABE, der vom Prüfer ausgefüllt werden muß. Den muß man dann immer dabei haben und die Eintragung in den Fahrzeugbrief ist nicht nötig. Habe selbst schon getestet. Zwei Leute hinten rein ca. 150kg und gleichmäßig hüpfen lassen. Kannste die Hand noch zwischen halten. Hinterrad auf 2x Zielsteinhöhe gebracht und diagonal an VA hochgebockt, so daß das Vorderrad schon keinen Bodenkontakt mehr hatte. Auch kein Problem. Dieser fall tritt so und so nur offroad auf ;) . Aber Bördeln mußte unbedingt sein. Das ist klar. Bin trotzdem am überlegen, mir Federwegsbegrenzer reinzubauen. Nur steckbare von MHW, zur Sicherheit. Bin zwar schon mit 200 über die A40 Richtung Moers gefahren mit vielen Bodenwellen und Kurven, da gab es keine Probleme. Ich weiß nur noch nicht, wieviel mm ich Federwegsbegrenzung mit reinknallen kann. Muß ich wohl mal testen, denn mit messen ist nicht. Kann man nur per Augenmaß abschätzen und dann probieren.
    Was hast Du für Erfahrungen in den 2 Jahren gesammelt.
    gruß Frank.

  • Ja hi, ich weiß nich ob die frage mir galt, zwecks tuning und so, aber ich
    antworte trotzdem mal. also ich war mit meiner karre beim normalen
    TÜV-check, aller 2 jahre, und da waren meine distanzscheiben nicht zu
    übersehen, weil vorn 2x20mm und hinten 2x 5mm( mehr geht nicht wegen vorn
    8,5x17" und hinten 10x17", breiten felgen), da sonst die lauffläche der
    reifen nicht durch den "koti" abgedeckt wäre, ich habe einfach nur meine
    ganzen ABE's oder TÜV-protokolle mit genommnen und dem tüv'er gegeben, z.b.
    für die felgen, federn, esd, K&N und für die distanzscheiben. in den meisten
    abe's steht drin, das nur z.b. bei halterwechsel oder irgendwelchen anderen
    sachen das nachgetragen werden kann bzw. brauch, ja und wie gesagt der
    tüvmensch hat nichts beanstandet!!

  • Wenn du eine ABE zu der Spurplatte hast, dann schon, aber bitte mit vorsicht, denn die ABE gilt nur mit Serienbereifung und nicht mit größernen Felgen, Das sollte aber in der ABE stehen, also genau lesen, den die Grünnen werden mitlerweile zielsicher auf ABE´s geschult, also vorsicht, vielleicht kurz mit dem freundlichem TÜV Menschen reden ob das so passt oder nicht.

  • ........meine sind von scc, und da steht in der ABE nur die ET-grenze drin, die nicht unterschritten werden darf, z.b. meine felge hat ne ET: 35mm und meine distanzscheibe hat 20mm, in der ABE steht als ET-grenze 15mm, also paßt alles und ich kann so fahren.........

  • Zitat

    Original von enter_sandman
    ........meine sind von scc, und da steht in der ABE nur die ET-grenze drin, die nicht unterschritten werden darf, z.b. meine felge hat ne ET: 35mm und meine distanzscheibe hat 20mm, in der ABE steht als ET-grenze 15mm, also paßt alles und ich kann so fahren.........


    Hallo,
    kannst Du mir mal sagen wo genau der Grenzwert steht. Bei mir finde ich nur irgentwelche berechneten Werte bei H&R. Nirgendwo steht ein definitiver Grenzwert. Ich vermute, diese Angaben richtig zu verstehen, bin mir aber nicht ganz sicher.
    Gruß Frank.