hi @ all
ich fahre 35mm AP federn.-..... somit is die ABG fürs fahrzeug ja erloschen, ich wollte diese ja eintragen lassen , hörte aber jetzt das fahrwerksveränderung mit hilfe von federn bis zu 40 mm eintragungsfrei sind!?!?! Man müsste nur die ABE dabei führen oder halt das teilegutachten!?!?!?!
stimmt das, kann ich mir den gang und ärger sparen beim TÜV??