40mm FEDERn eintragungspflichtig???

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.852 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Drummer.

  • hi @ all



    ich fahre 35mm AP federn.-..... somit is die ABG fürs fahrzeug ja erloschen, ich wollte diese ja eintragen lassen , hörte aber jetzt das fahrwerksveränderung mit hilfe von federn bis zu 40 mm eintragungsfrei sind!?!?! Man müsste nur die ABE dabei führen oder halt das teilegutachten!?!?!?!


    stimmt das, kann ich mir den gang und ärger sparen beim TÜV??

  • Das ist Unsinn :) Lies doch einfach mal, was in deinem Gutachten steht, dort wird wohl stehen, daß du das Auto einem Sachverständigen vorführen mußt, was ja auch vollkommen gerechtfertigt und okay ist :)

  • Kann Doc nur zustimmen, selbst 30mm Federn müssen abgenommen werden. Hatte aber auch schon mal von Federn mit ABE gelesen, kann mir das aber kaum vorstellen, nachdem es für ziemlich viele Dinge ja mittlerweile keine ABE mehr gibt (Alupedale etc.)!

  • alos ich hab ein teilegutachten was auch aussagt das sie im auto verändert werden dann auch vorgführt werden müssen................. :]


    somit hatte wohl mein kolleg unrecht und ich werd wohl doch noch zum tüv tukkern müssen ;(