Vanette C 22

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 5.867 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von arne_P10.

  • Hallo,
    ich hab einen Nissan Vanette C22 Bj 2/93.
    49 kw bei 1952 cm³, ein Diesel.
    Ich zahl über 700€ Steuer. Leider kann ich ihn weder als LKW noch als Kombinations-Fahrzeug anmelden.
    Die einzige Lösung ist als Wohnmobil.
    Hat jemand eine Ahnung ob das bei dem Modell geht und was eingebaut sein muß? Ist er dann nur noch als Zweisitzer zugelassen, oder reicht es die Rückbank umzuklappen?
    Und wie hoch ist dann die Steuer?
    Vielen Dank im vorraus.


    TOM :spring:

  • Das wäre ja supereinfach, wenn Du nur die Rückbank wegklappen müßtest. Zumal: Geiles Womo! "Hey Jupp!" "Ja?" "Ich hab jetzt 'n Womo, hab meine Rückbank umgelegt..."


    Ich kann mir schwer vorstellen, daß man einen C22 als Wohnmobil zugelassen bekommt. Ist leider aber auch schon Ewigkeiten her, daß wir die Dinger verkauft haben.


    LKW Zulassung ist (wie beim C220) nicht möglich???


    Axo: Willkommen im Nisbo! :Bier:



    Gruß aus HH!


    B11-Gott

  • Jou, so war mir auch, Koch- und Schlafgelegenheit, was je nach Auslegung latürnich schon ´n Campingkocher und ´ne Luma sein kann ... ! Am besten frägst Du das mal konkret bei der Prüfstelle an von der Du das abzunehmen lassen gedenkst, aber ich tippe mal angesichts der kommenden Kfz.-Steueränderung für Kombinationskraftwagen wird diese Frage die Prüfstellen in nächster Zeit häufiger beschäftigen ...


    @B11: LKW nützt ihm doch unter 2,8 t als Privatperson nix! ;)

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


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    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Ich meinte Rückbank nach vorn klappen-
    Bett runter klappen-
    und umgekehrt.
    Ich hatte bei einer Firma nachgefragt, die Gutachten für LKW bzw. Kombi-Ummeldungen anbietet, die sagten mir es währe nicht möglich.


    TOM

  • Also, mein C22, Bj 88, ist als Wohnmobil angemeldet!
    Und dazu braucht es keine Kochgelegenheit!
    Ich habe Schränke, Spüle und Schlafgelegenheit eingebaut.


    Aber: Auch wenn du ihn als Wohnmobil angemeldet hast, bekommst du trotzdem keine steurliche erleichterung! Das hat mit dem Mindestgewicht bei Womos zu tun. Frag mich nicht genau, aber ich glaube, 2,5T muss er auf die Waage bringen.


    Gruß
    deffi

  • 2,8 t, wie Kombinationskraftwagen!

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